von Hans-Jörg Rüstemeier
Landschaftspflegerische Ausführungsplanung - Flughafenausbau Frankfurt/Main
Mit Planfeststellungsbeschluss vom 18.12.2007 hat das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung den Ausbau des Flughafens Frankfurt am Main und die dafür erforderlichen Kompensationsmaßnahmen planfestgestellt. Im Rahmen des Ausbaus des Flughafens Frankfurt/Main sind im Vorhabensbereich u.a. Kräuterwiesen, Sandmagerrasen und Zwergstrauchheiden zu initiieren.
Nach dem LBP zum Flughafenausbau Frankfurt/Main ist die Begrünung der Flächen innerhalb des Flughafens mit gebietsheimischem Saatgut (Heu- und Heidedrusch) vorzusehen, welches aus standörtlich und naturräumlich geeigneten Spenderflächen gewonnen wird. Nach einer Kartierung der Spenderflächen erfolgt die chargenweise Beerntung, Keimfähigkeitsprüfung und Einlagerung des Druschmaterials. Die Nassansaat erfolgt nach vorheriger Bodenvorbereitung abschnittsweise und entsprechend dem Baufortschritt.
Außerhalb des Flughafens sind durch Soden- und Bodenumsetzung Sandheiden, Sandmagerrasen und Borstgrasrasenbestände zu initiieren. Die Spenderflächen für diese Bestände liegen überwiegend im Umspannwerk Kelsterbach, so dass erhöhte Anforderungen an die Sicherheit, Baulogistik und -durchführung gestellt werden. Vordringliche Überlegung bei der Planung der Maßnahmen ist dabei die Einhaltung von kurzen Förderwegen und das Vermeiden der Zwischenlagerung. Insbesondere bei dem Gewinnen und dem Wiedereinbau der Soden ist der Erfolg der Maßnahme von den genannten Parametern abhängig.
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von Hans-Jörg Rüstemeier
Landesentwicklungsplan des Landes Sachsen-Anhalt
Für das Land Sachsen-Anhalt wird unter Federführung des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr ein neuer Landesentwicklungsplan (LEP 2010) aufgestellt. Mit dem Entwurf des LEP 2010 hat das Ministerium ein Gesamtkonzept zur räumlichen Ordnung und Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt vorgelegt, das die Perspektiven und Standortvorteile Sachsen-Anhalts vor dem Hintergrund tiefgreifender Veränderungen aufzeigt.
Die Bosch & Partner GmbH führte die gemäß Landesplanungsgesetz erforderliche Strategische Umweltprüfung (SUP) für den Entwurf des LEP 2010 durch.
Für die SUP wurden die einzelnen Planinhalte des LEP 2010 hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen untersucht. Dabei erfolgte eine Unterscheidung in Abhängigkeit vom Konkretheitsgrad der jeweiligen Planfestlegungen. Zu raumkonkreten Planinhalten mit besonderer Relevanz hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen fand eine vertiefte Prüfung in Form von Steckbriefen statt. Die Ergebnisse der Prüfung sind darin transparent über Ampelfarben dargestellt. Es erfolgte auch eine Einschätzung der FFH-Verträglichkeit. Darauf aufbauend wurde der LEP 2010 insgesamt unter Berücksichtigung möglicher kumulativer negativer und positiver Umweltauswirkungen betrachtet. Die Ergebnisse der SUP sind im Umweltbericht zum LEP 2010 dokumentiert (inkl. Steckbriefe).
Nach der Öffentlichkeitsbeteiligung werden der Entwurf des LEP 2010 und der Umweltbericht bei Bedarf überarbeitet.
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von Hans-Jörg Rüstemeier
Bioenergie aus der Landschaftspflege
Die energetische Nutzung von Biomassereststoffen, die durch Maßnahmen der Biotop- und Landschaftspflege anfallen, steht Nutzungskonkurrenzen zu anderen Verwertungen entgegen und eröffnet gleichzeitig Synergien zwischen Bioenergienutzung und Naturschutz. Das bei der Pflege anfallende Material muss, um den Zielen des Naturschutzes nachzukommen, von der Fläche entfernt werden. Daher besteht ein großes Interesse an einer kostenneutralen Verwertung der anfallenden Biomasse. Um die Erschließung von Landschaftspflegematerial zur energetischen Verwertung weiter voran zu treiben, sind zahlreiche Herausforderungen zu bewältigen, die innovative Lösungen erfordern. Neben der Verfügbarkeit von Biomasse sowie der Substrateignung und technologischer Möglichkeiten zur energetischen Verwertung stehen vor allem Fragen der Wirtschaftlichkeit im Fokus. Im Rahmen des Vorhabens wurden in einer bundesweiten Recherche erfolgreiche Praxisbeispiele der energetischen Nutzung von Biomasse aus der Landschaftspflege zusammengetragen und auf einer eigens eingerichteten Internetseite dokumentiert. Eine Auswahl der Beispiele sowie spezifische Fachfragen rund um die Themen Verwertungstechnologien, Potenzialerfassung, Logistik und Organisationsformen wurden darüber hinaus im Februar 2010 auf einer großen Fachtagung mit mehr als 200 Teilnehmenden präsentiert und diskutiert.
von Hans-Jörg Rüstemeier
Umweltbericht zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet Sandershäuser Berg"
Die Gemeinde Niestetal beabsichtigt, ein ca. 39 ha großes Gewerbegebiet (ca. 23 ha nutzbare Gewerbefläche) zu entwickeln. Ein wesentlicher Bestandteil des Gewerbegebietes ist die Ausweisung von zwei zusammen ca. 5,5 ha großen Sondergebieten für die Aufstellung von Photovoltaik-Anlagen. Für die landschaftsgerechte Eingrünung des Gewerbegebietes sind ca. 6,5 ha Grünflächen vorgesehen.Naturschutzfachliche Probleme durch zwei neue Erschließungsstraßen ergaben sich insbesondere im Bereich der zu querenden Niesteaue. Hier war mit klimatischen Beeinträchtigungen sowie mit Flächenbeanspruchungen im Überschwemmungsgebiet der Aue zu rechnen. Unter Berücksichtigung eines zusätzlich beauftragten Klimagutachtens sowie eines Wasserwirtschaftsgutachtens zur Neuberechnung der Hochwasserspiegellagen in der Niesteaue, konnten die Eingriffe ausreichend vermindert und kompensiert werden.Artenschutzrechtliche Betroffenheiten ergaben sich insbesondere hinsichtlich der Offenlandvogelarten Feldlerche, Rebhuhn und Wachtel, bei denen aufgrund der großflächigen Inanspruchnahme von Acker durch das Gewerbegebiet erhebliche Störungen verursacht werden. Im Rahmen des artenschutzrechtlichen Ausnahmeverfahrens wurden in enger Abstimmung mit den Naturschutzbehörden umfangreiche Maßnahmen zur Schaffung geeigneter Ersatzlebensräume im betroffenen Naturraum ergriffen. Zur Überwachung des Erhaltungszustands der lokalen Populationen der betroffenen Vogelarten werden Monitoringuntersuchungen zum Vorkommen der Arten auf Dauerbeobachtungsflächen durchgeführt.
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von Hans-Jörg Rüstemeier
Handreichung "Biogasanlagenplanung und Naturschutz"
Biogasanlagen spielen eine wichtige Rolle beim Ausbau der Erneuerbaren Energien. Auch zukünftig ist die rechtskonforme und zielsichere Durchführung der relevanten Umweltprüfungen bei der Planung und Zulassung von Biogasanlagen eine wesentliche Voraussetzung für eine nachhaltige Bioenergienutzung.
Die bislang vorhandenen Leitfäden zur Planung von Biogasanlagen beschränken sich weitestgehend auf technische und ökonomische Aspekte sowie die verfahrensrechtlichen Vorgaben der Anlagenplanung und Zulassung. Die darüber hinausgehenden naturschutzrechtlichen Anforderungen werden bisher, wenn überhaupt, nur am Rande erwähnt.
Aufbauend auf einer Analyse des Stands der Technik und der relevanten Rechtsvorschriften zur Biogasnutzung haben wir in enger Zusammenarbeit mit den Projektpartnern:innen und weiteren Experten:innen eine kompakte Anwendungshilfe zur verbesserten und effektiveren Bewältigung der naturschutzrechtlichen Prüferfordernisse bei der Planung und Zulassung von Biogasanlagen erarbeitet. Dazu wurden die entscheidungsrelevanten Konflikte zwischen den Auswirkungen der Anlage und den Zielen des Natur- und Landschaftsschutzes ermittelt und die Einordnung der Prüferfordernisse in das komplexe Planungs- und Genehmigungsverfahren analysiert. Zur Bewältigung der Erfordernisse unter Beachtung der relevanten Anforderungen wurden allgemeine und modulare Hinweise für die Planung und Genehmigung entwickelt.
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von Hans-Jörg Rüstemeier
Indikatoren für die Deutsche Anpassungsstrategie (DAS)
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von Hans-Jörg Rüstemeier
Broschüre zu Bioenergie und Naturschutz
Die energetische Nutzung von Biomasse hat in Deutschland in den letzten Jahren einen gewaltigen Aufschwung erlebt. Der damit verbundene verstärkte Energiepflanzenanbau kann jedoch aus Naturschutzsicht nachteilige Effekte hervorrufen und Schutzgüter wie die biologische Vielfalt, den Boden oder Gewässer beeinträchtigen. Um den klimapolitisch notwendigen Ausbau der Bioenergienutzung weiter voranzubringen, ist es erforderlich, die potenziellen Konflikte mit den Zielen des Naturschutzes zu minimieren und die möglichen Synergien zu fördern.
Aufbauend auf eine Analyse des Stand des Wissens zu den möglichen Auswirkungen der Bioenergienutzung haben wir in enger Abstimmung mit verschiedenen Fachgebieten im Bundesamt für Naturschutz eine Reihe von Prinzipien, Forderungen und Ansätzen für eine ökologisch verträgliche Bioenergienutzung erarbeitet und zusammen mit einem Redaktionsbüro in einer öffentlichkeitswirksamen Broschüre präsentiert. In der Publikation werden neben den möglichen Konflikten und daraus abgeleiteten fachlichen Anforderungen auch Möglichkeiten der Steuerung einer naturverträglichen Bioenergienutzung dargelegt.
von Hans-Jörg Rüstemeier
Ablöserichtlinien für landschaftspflegerische Gewerke
Die von Infrastrukturvorhaben verursachten Eingriffe in Natur und Landschaft sind nach § 19 Abs. 2 BNatSchG durch geeignete Maßnahmen (Ausgleich und Ersatz) zu kompensieren. Der Vorhabensträger ist verpflichtet, diese Maßnahmen auf geeigneten Flächen herzustellen, zu entwickeln und bis zum Erreichen des Zielbiotops zu unterhalten. Oftmals ist es sinnvoll, die teilweise langfristige Unterhaltung der Maßnahmen aus der Verantwortung des/der Vorhabenträgers:in herauszulösen und an fachlich qualifizierte Dritte zu übergeben. Die zu erstattenden Kosten sind dabei zu kapitalisieren und abzulösen.
Für landschaftspflegerische Gewerke bzw. für die herzustellenden und zu entwickelnden Biotope existieren entsprechende Ablöserichtlinien bisher nicht. Durch das F+E-Vorhaben (FE 02.0270/2006/LRB) sind daher Ablöserichtlinien und -berechnungen zu entwickeln, die bundesweit im Bereich der Bundesfernstraßenverwaltung angewandt werden können.
Dabei sind die Definitionen der in Erstellung befindlichen Verordnung zur Berechnung von Ablösungsbeträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz, dem Bundesfernstraßengesetz und dem Bundeswasserstraßengesetz (Ablösungsbeträge - Berechnungsverordnung – ABBV) sowie die Festlegungen weiterer Regelwerke (RLBP, RLA) zu berücksichtigen.
Das F+E-Vorhaben wird durch einen turnusmäßig tagenden Betreuungsausschuss, der durch Verteter:innen der Länder gebildet wird, begleitet.
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von Hans-Jörg Rüstemeier
Abschätzung der Ausbaupotenziale der Windenergie an Infrastrukturachsen
Eine Gutachter:innengruppe hat die Eignung von Flächen im Bereich von großen Verkehrswegen und Freileitungen für den Ausbau der Windenergie untersucht. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass dort weitere Windenergieanlagen errichtet werden können.
Die Zusatzbelastung der Umwelt durch Windenergieanlagen in der Nachbarschaft zu großen Verkehrs- und Energiefreileitungstrassen ist in der Regel geringer als an bisher nicht oder wenig belasteten Standorten. Dies unterstreicht auch die integrierte Akzeptanzstudie des Vorhabens.
Die Regionalplanung ist wichtiger Adressat der Untersuchung. Mit der Ausweisung von Vorrang- und Eignungsgebieten trifft sie die raumstrategischen Entscheidungen. Hier setzt die Erschließung neuer Potenziale für die Windenergienutzung an. Mit dem Vorhaben wurden u.a. bestehende Vorgehensweisen und Restriktionen (z.B. Abstandsregelungen) kritisch hinterfragt. Trassenbegleitende Korridore können durch bestehende Belastungen in ihrer Wertigkeit gemindert sein. Es wird vorgeschlagen, durch Vorbelastungen im Wert geminderte Ausschlussflächen einer differenzierteren Betrachtung zu unterziehen, die die lokalen Besonderheiten einbezieht und die pauschaleren Festlegungen in ihrem Restriktionsgrad verringert.
Die Vorgehensweise wurde in Zusammenarbeit mit Regionalplanern modellartig angewendet und überprüft. Auf der Grundlage der Ergebnisse wurde eine vorsichtige Schätzung des möglichen Ausbaupotenzials der Windenergie entlang von Infrastrukturtrassen für Deutschland vorgenommen. Bei sehr konservativer Abschätzung kommt das Vorhaben zu dem Ergebnis, dass dort mehr als 5.000 MW an Windenergieleistung zusätzlich realisierbar sind. Zum Vergleich: Ende 2008 waren in Deutschland Anlagen mit einer Leistung von rd. 24.000 MW installiert.
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von Hans-Jörg Rüstemeier
Standards - naturverträgliche Erzeugung und Nutzung Erneuerbarer Energien
Mit der Errichtung von Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien (EE) können neben dem positiven Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz grundsätzlich auch nachteilige Auswirkungen auf Natur und Landschaft verbunden sein. Nicht zuletzt im Sinne einer möglichst großen öffentlichen Akzeptanz sollte der Ausbau der Erzeugung und Nutzung von Erneuerbaren Energien möglichst naturverträglich erfolgen.
Im Projekt wurde zunächst bezogen auf alle Sparten der Erneuerbaren Energien das vorhandene Wissen über Auswirkungen der verfügbaren Technologien, betriebenen Anlagen und praktizierten Landnutzungsformen recherchiert und systematisch aufbereitet. Parallel dazu wurde der Stand der Standardsetzung hinsichtlich der Vermeidung und Minderung von Konflikten aufbereitet und in einer online abrufbaren Informations- und Literaturdatenbank zur Verfügung gestellt. Ausgewählte Themen wurden darüber hinaus vertieft analysiert und zur Vorbereitung weiterer Standardsetzungsprozesse in verschiedenen Experten:innenworkshops diskutiert.
Die Aufbereitung bestehender naturschutzfachlicher Anforderungen an die konkrete Ausgestaltung der Erzeugung und Nutzung Erneuerbarer Energien bildet eine umfassende Wissensbasis, die es der Bosch & Partner GmbH in der konkreten Projektberatung ermöglicht, Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu vermeiden und damit Zielkonflikte zu minimieren. Gleichzeitig wird die öffentliche Akzeptanz für den Ausbau der Erneuerbaren Energien erhöht.
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von Hans-Jörg Rüstemeier
Klimawandern Teutoburger Wald
Als Beitrag zum nordrhein-westfälischen Landeswettbewerb „Natürlich gesund“ entstand im Naturpark Teutoburger Wald / Eggegebirge die Idee des KlimaErlebnis-Wanderns. Spezielle Wanderrouten sollten unterschiedliche Klimafunktionen und -reize und ihre positive Wirkung auf die Gesundheit erlebbar machen. Eine zeitgemäße Informationsvermittlung und konkrete „Aufhänger“ in der Landschaft sollten Augen und Ohren für bisher Unentdecktes in der natürlichen Umwelt öffnen, die Fantasie beflügeln und Assoziationen und Interesse wecken. Ziel war es, für die Region zu werben und das Angebot im Naturpark auch abseits von Externsteinen und Herrmannsdenkmal zu stärken.
von Hans-Jörg Rüstemeier
Praxisratgeber Flächenrecycling in Bayern
Die Wiedernutzbarmachung von altlastenbehafteten Brachflächen ist für Gemeinden oft mit großen Schwierigkeiten verbunden. Vor allem in strukturschwachen Regionen stellt das Flächenrecycling von kontaminierten Grundstücken die Kommunen, die Flächeneigentümer:innen oder Investoren:innen sowohl in finanzieller als auch in fachlicher und organisatorischer Hinsicht vor große Herausforderungen.
Mit dem Praxisratgeber Flächenrecycling in Bayern will das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) insbesondere die Gemeinden, aber auch Eigentümer:innen und Investoren:innen dazu ermutigen, auch altlastenbehafteten Brachflächen zu revitalisieren. Zu diesem Zwecke werden mögliche Strategien, Methoden und Verfahren zum Umgang mit den Altlastenflächen im Ratgeber vorgestellt und konkrete Tipps und Anregungen zur Umsetzung gegeben.
Wir erhielten vom LfU den Auftrag, die in einem Entwurf zu einem solchen Praxisratgeber erarbeiteten Inhalte für eine allgemeinverständliche und gut strukturierte Darstellung aufzubereiten und durch Grafiken und Abbildungen zu ergänzen. Darüber hinaus übernehmen wir die Übertragung der Texte und grafischen Elemente in das Layout des LfU und begleiten den Herstellungsprozess der Broschüre bis zum Offset-Druck.
Die Arbeiten führen wir in enger Rückkoppelung mit dem LfU und dem Bayerischen Umweltministerium durch.