von Hans-Jörg Rüstemeier

F+E-Vorhaben "SUP für die Bundesverkehrswegeplanung"

Mit dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung wurde festgelegt, auch für zukünftige Verkehrswegeplanungen auf Bundesebene, eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchzuführen. Dies bedeutet, dass insbesondere das Aufstellungsverfahren für den nächsten Bundesverkehrswegeplan die Anforderungen einer gesetzlichen SUP erfüllen muss.

Wir wurden vom BMVBS beauftragt, einen Vorschlag zu erarbeiten, wie eine solche SUP für Verkehrswegeplanungen des Bundes rechtssicher und fachlich angemessen auszugestalten ist. Dabei wurde der Bundesverkehrswegeplan (BVWP), der aus inhaltlicher Sicht als zentraler Fachplan innerhalb der mehrstufigen Verkehrswegeplanung auf Bundesebene einzustufen ist, in den Mittelpunkt der Betrachtung gerückt.

Die fachlichen und rechtlichen Konzeptvorschläge aus dem F+E-Vorhaben wurde von Beginn an eng mit dem BMVBS und einem ressortübergreifend zusammengesetzten Forschungsbegleitkreis diskutiert und abgestimmt. Aufgrund des bisher noch unkonkret definierten Verfahrensganges zu einem „BVWP 20XX“ bestand eine relativ große Gestaltungsoffenheit für die konkrete Ausgestaltung der einzelnen SUP-Verfahrensschritte.

Das erarbeitete Konzept setzt unmittelbar an den bereits bestehenden einzelprojektbezogenen Bewertungsmodulen Nutzen-Kosten-Analyse (NKA), Umweltrisikoeinschätzung (URE) und FFH-Verträglichkeitseinschätzung (FFH-VE) an und macht Vorschläge, wie diese Module hin zu einer Gesamtbewertung der Umweltauswirkungen des BVWP weiter entwickelt werden können. Die Zweckmäßigkeit und Praxistauglichkeit der entwickelten Methoden wurde anhand eines Praxistests überprüft.

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von Hans-Jörg Rüstemeier

Strategische Umweltprüfung zum WRRL-Maßnahmenprogramm für die Elbe

Mit der Wasserrahmenrichtlinie hat die EU die Mitgliedstaaten verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um den Zustand der Gewässer zu verbessern. Als wesentlicher Baustein dazu wurden für alle Flussgebietseinheiten der EU Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme erstellt, so auch für den deutschen Teil der Flussgebietseinheit Elbe. Federführend für die Koordination der Beiträge der beteiligten Bundesländer und die Gesamtbearbeitung war die Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Elbe.Wir führten dabei die gemäß UVPG erforderliche Strategische Umweltprüfung (SUP) durch.

Einen wesentlichen Bestandteil dieser SUP bildete die im Frühjahr 2008 durchgeführte Abstimmung des Untersuchungsrahmens (Scoping) für den Umweltbericht. Insgesamt waren zehn Bundesländer daran beteiligt.
In dem anschließend erarbeiteten Umweltbericht wurden die voraussichtlichen Umweltauswirkungen von insgesamt 21 Maßnahmentypengruppen des Maßnahmenprogramms der FGG Elbe geprüft, bewertet und raumbezogen dargestellt. Der Umweltbericht enthält zudem eine Darstellung und Bewertung der Umweltauswirkungen über den gesamten Planungsraum, d.h. den gesamten deutschen Teil der Flussgebietseinheit Elbe.

Zum Abschluss des Verfahrens wurde eine zusammenfassende Umwelterklärung erstellt, die darlegt, in welchem Umfang die SUP und die Stellungnahmen der Behörden bzw. der Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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von Hans-Jörg Rüstemeier

Planfeststellungsverfahren Vollausbau der Nordmainischen S-Bahn (Frankfurt - Hanau)

Die DB Netz AG plant den Vollausbau der Nordmainischen S-Bahn zwischen dem Anschluss an die Konstablerwache in Frankfurt am Main (Abzweig Grüne Straße) und Hanau Hbf. vor. Dazu ist über die gesamte Strecke ein 2-gleisiger Ausbau der bestehenden Gleisverbindung, der Bau von fünf oberirdischen S-Bahnstationen sowie der Neubau einer unterirdischen Streckenführung (2-gleisig) zwischen dem vorhandenen Abzweig "Grüne Straße" bis östlich des "Danziger Platzes" in Frankfurt Ost vorgesehen. Mit dem Vollausbau der nordmainischen Relation soll eine S-Bahn-Bedienung (S 7) der nordmainischen Strecke zwischen Frankfurt am Main Hanau Hbf. im 15-Minuten-Takt in der Hauptverkehrszeit erfolgen. Der bestehende Fern- und Güterverkehr soll dabei zukünftig auf den Parallelgleisen abgewickelt werden.

Das Gesamtvorhaben hat eine Länge von ca. 20 km und unterteilt sich in drei Planfeststellungsabschnitte, die entsprechend der Grenzen der betroffenen Städte/Gemeinden abgegrenzt sind:

  • Planfeststellungsabschnitt 1: Frankfurt
  • Planfeststellungsabschnitt 2: Maintal
  • Planfeststellungsabschnitt 3: Hanau.

Die Bosch & Partner GmbH ist von der Bahn für die komplette Umweltplanung im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der Planfeststellungsverfahren beauftragt worden. Dies umfasst die Erstellung einer abschnittsübergreifenden Umweltverträglichkeitsstudie sowie abschnittsbezogener landschaftspflegerischer Begleitpläne und Artenschutzbeiträge. Aufgrund mehrfacher Umplanungen und der langen Laufzeit des Vorhabens war eine mehrfache Aktualisierung der Unterlagen erforderlich. Dabei wurden auch zahlreiche Sonderuntersuchungen durchgeführt und in die UVS integriert:

  • Untersuchung zu den Auswirkungen auf historische Parkbereiche
  • Untersuchung zu den Auswirkungen einer mehrjährigen Grundwasserabsenkung im urbanen Raum aufgrund der erforderlichen Tunnelbaumaßnahmen
  • Ersatzwasserbeschaffungskonzept für den Fall einer Güterzug-Havarie im Wasserschutzgebiet
  • Planung zur Neuschaffung von Retentionsraum im Einzugsgebiet des Mains
  • Risikobewertung von Störfallrisiken aufgrund der Nähe zu Seveso-III-Anlagen
  • Verschattungswirkungen durch bis zu 6 m hohe Lärmschutzwände.

Hinzu kam die Bewertung der „klassischen“ Umweltfachthemen Schienenlärm, Baulärm, Gesamtlärm, Erschütterungen, Hydrogeologie, Altlasten, Entwässerung, Wasserrahmenrichtlinie. Bei den Umweltuntersuchungen war zudem zu beachten, dass die Lage innerhalb einer urbanen und suburbanen Stadtlandschaft eine spezifische Schwerpunktsetzung und Zielorientierung in den Schutzgütern erforderlich macht. Dies betrifft etwa den Bereich Landschafts- und Ortsbild oder den Bereich Lärmschutz und Gestaltung.

Die fachtechnische Begleitung der einzelnen Planfeststellungsverfahren war Teil des Auftrags. Dabei wurden Einwendungen und Stellungnahmen bearbeitet und mehrtägige Erörterungstermine sowie intensive Abstimmungen mit den betroffenen Kommunen durchgeführt. Die naturschutzrechtliche Kompensation kann aufgrund der Flächenknappheit im unmittelbaren Projektumfeld nur über externe Ausgleichsflächenpools sichergestellt werden.

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von Hans-Jörg Rüstemeier

Bayerns Klima im Wandel – erkennen und handeln

Die Broschüre „Bayerns Klima im Wandel - erkennen und handeln“ ist in der Reihe UmweltThema des Bayerischen Landesamts für Umwelt (LfU) erschienen.

Anlässlich der ersten Bayerischen Klimawoche, die Anfang Juni 2008 stattfand, hat das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU)  uns beauftragt, für seine Reihe „UmweltThema“ eine Informationsbroschüre zum Thema Klimawandel zu erarbeiten. Das Themenheft ergänzt gezielt die von der bayerischen Staatsregierung, dem Bayerischen Umweltministerium und dem LfU bereits erstellten Informationsmaterialien zum Thema Klima und Klimawandel, die sich vor allem an Schulen bzw. die Fachöffentlichkeit richten bzw. nur wenige bayernspezifische Ausführungen beinhalten. Das „UmweltThema“ Heft „Bayerns Klima im Wandel – erkennen und handeln“ schließt diese thematische und zielgruppenspezifische Lücke.

Wir haben die Struktur für das Heft entworfen, ausgehend von politischen und wissenschaftlichen Unterlagen die Texte verfasst, Abbildungen erstellt und bestehende Abbildungen bearbeitet sowie nach illustrierenden Bilder recherchiert. Darüber hinaus hatten wir die Aufgabe, die Veröffentlichung im Corporate Design des LfU zu setzen und für den Digital- und Offsetdruck vorzubereiten. Alle Arbeiten erfolgten in enger Abstimmung mit dem LfU bzw. den beteiligten Fachgebieten.

Die Broschüre beschreibt auf knapp 100 Seiten in allgemeinverständlicher Form das Klimaproblem mit besonderem Fokus auf die bayerische Situation, erläutert Ziele und Programme der Klimapolitik, gibt Hinweise zur Minderung klimarelevanter Emissionen und zu möglichen Anpassungsstrategien und enthält einen Überblick über die bayerische Forschung und Informationsangebote sowie weiterführende Literatur.

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von Hans-Jörg Rüstemeier

Flächeneffektive Bioenergienutzung aus Naturschutzsicht

Der Anbau von Energiepflanzen soll möglichst in gleicher Weise den Anforderungen der Flächeneffizienz, der Klimaeffizienz und der Naturverträglichkeit gerecht werden. Vor diesem Hintergrund wurde ein methodischer Ansatz entwickelt mit dem der durch die Anbaukultur, das Anbauverfahren und die Anbaufläche defi nierte Energiepflanzenanbau aus den drei unterschiedlichen Perspektiven bewertet werden kann.

Auf diese Weise können bezogen auf die spezifischen regionalen bzw. örtlichen Bedingungen hinsichtlich der Zielerfüllung der drei Anforderungen optimierte Nutzungssysteme identifiziert werden. Auf der anderen Seite werden gleichzeitig auch solche Nutzungen deutlich, die aufgrund unzureichender Zielerfüllung einzelner Anforderungen in einem Raum auszuschließen sind.

Durch die modellhafte Erprobung der Vorgehensweise in zwei standörtlich unterschiedlichen Landkreisen konnte gezeigt werden, dass die Ziele der Flächeneffizienz, Klimaeffizienz und Naturverträglichkeit nicht grundsätzlich gegenläufig sind und eine Gestaltung des Energiepflanzenanbaus möglich ist, die allen drei Anforderungen weitestgehend gerecht werden kann. Aufbauend auf diesen Erkenntnissen wurden Ansätze aufgezeigt, wie die in diesem Sinne positiven Nutzungssysteme auf regionaler oder lokaler Ebene gezielt gefördert werden können.

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von Hans-Jörg Rüstemeier

Solarparkplanungen in Turnow-Preilack

Als umweltfachliche Beiträge wurden neben den Umweltberichten für den B-Plan und den F-Plan auch eine artenschutzrechtliche Prüfung erarbeitet. Die Flächen des ehemaligen Truppenübungsplatzes sollen schwerpunktmäßig als Weideland für Bisons mit dafür notwendigen Nebeneinrichtungen entwickelt werden. Darüber hinaus ist ein Wirtschafts- und Verwaltungsstandort u.a. mit Ausflugsgaststätte, Schlachthaus und Informationszentrum geplant, um eine kostendeckende Bewirtschaftung und touristisch bedeutsame Außendarstellung des landwirtschaftlichen Projektes zu realisieren. Über einen Zeitraum von fünf Jahren ist die Erweiterung der Weidefläche mit insgesamt 150 bis 180 Tieren vorgesehen. Die Bestandsdichte soll einer extensiven Beweidung entsprechen. Insgesamt sind vier Wechselweiden für die Megaherbivoren vorgesehen. Neben der Beweidung des Offenlandes ist auch eine Beweidung der südwestlichen Waldflächen geplant.

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von Hans-Jörg Rüstemeier

Monitoring der Solarparks Turnow-Preilack I und II

Über mehr als 15 Jahre reichendes Monitoring der Bau- und Kompensationsflächen in der Lieberoser Heide

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von Hans-Jörg Rüstemeier

Neubau der A 39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg

Von der A 39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg der niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bearbeitet bosch & partner drei von neun Planfeststellungsabschnitten mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen.

Im Stadtgebiet von Lüneburg gilt es die Beeinträchtigungen der wenigen, naturschutzfachlich bedeutenden Bereiche Ilmenau (FFH-Gebiet) und Lüner Holz (alter bodensaurer Buchenwald, LRT 9110) zu minimieren und die Trasse landschaftsgerecht ins Stadtbild zu intergrieren.

In den Streckenabschnitten werden z. T. große zusammenhängende Waldgebiete, zahlreiche Niederungsbereiche des Gewässersystems Ilmenau sowie landwirtschaftlich geprägte Offenlandbereiche gequert. Innerhalb dieser Bezugsräume mit ähnlichen naturhaushaltlichen Funktionen und Lebensgemeinschaften werden die Eingriffe ermittelt und geeignete Maßnahmenkomplexe zur möglichst gleichartigen Wiederherstellung des betroffenen Naturhaushaltes zugeordnet. Hierbei sind die Anforderungen des Artenschutzes (relevante Arten sind u.a. Fischotter, Kammmolch, Ortolan, Heidelerche) sowie des FFH-Gebietsschutzes in die Maßnahmenplanung zu integrieren. Das Zielkonzept wird daher von drei großen Maßnahmenkomplexen geprägt:

  • Aufwertungs- und Umbaumaßnahmen im Wald sowie Aufforstungen
  • Renaturierungs- und Extensivierungsmaßnahmen sowie Ufergehölzanlagen in den Niederungen
  • Anreicherung des Offenlands mit Gehölzstrukturen und Einbindung der Trasse.

Eine besondere Anforderung ergibt sich aus der Einbindung von Maßnahmen (Querungshilfen, Trittsteinbiotope etc.) aus einem abschnittsübergreifenden Vernetzungskonzept großräumig agierender Tierarten.

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von Hans-Jörg Rüstemeier

UVS zum Ausbau der S-Bahnlinie A Dachau - Altomünster

Die S-Bahnlinie A Dachau – Altomünster stellt die 30 km lange Fortsetzung des S-Bahnastes München-Dachau dar. Dieser bisher nicht elektrifizierte Streckenabschnitt soll in seiner Leistungsfähigkeit erhöht und in das S-Bahnnetz eingebunden werden. Für dieses Vorhaben ist nach § 3 UVPG die Erstellung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich.

Die Bosch & Partner GmbH führte hierzu federführend mit Terra Biota einen Scoping-Termin gem. § 5 UVPG durch. Auf dieser Grundlage erstellte die zuständige Behörde ein Unterrichtungsschreiben zum Umfang und zur Tiefe der notwendigen Untersuchungen an den/die Vorhabenträger:in. Im Anschluss daran sind gezielte Datenrecherchen und –erhebungen zu den Schutzgütern gem. § 6 UVPG durch die Bosch & Partner GmbH vorgenommen oder veranlasst worden. Die schutzgutbezogene Datenaufbereitung wurde in Übereinstimmung mit dem EBA-Leitfaden Teil III vorgenommen. Mit diesen Grundlagen stehen die für die Vorplanung oder die Alternativenprüfung relevanten Umweltinformationen zur Verfügung. Im Falle eines positiven Projektentscheids kann nun die UVS und damit ein wesentlicher Teil der Antragsunterlagen schnell und verfahrenssicher erstellt werden.

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von Hans-Jörg Rüstemeier

UVS zum Ausbau der Austermannstraße in Münster

Die Stadt Münster plant gemäß den Darstellungen im fortgeschriebenen Flächennutzungsplan, die Austermannstraße bis zur Busso-Peus-Straße zu verlängern.

Der dadurch entstehende ca. 350 m lange Neubauabschnitt quert das ökologisch und landschaftlich sensible Kinderbachtal in Münster-Gievenbeck.

Die planungsrechtlichen Voraussetzungen sollen durch einen planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan geschaffen werden. Als Grundlage für den im Bauleitplanverfahren zu erstellenden Umweltbericht wurde eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) erstellt. Die UVS umfasst die Leistungsphasen nach § 48a HOAI. Sie dient in Verbindung mit den parallel laufenden verkehrstechnischen Untersuchungen und Straßenplanungen dem Ziel, die verkehrlichen und umwelterheblichen Auswirkungen des Neubaus/der Verlängerung der Austermannstraße zu ermitteln und unter Vermeidung unvertretbarer ökologischer Konflikte eine geeignete Trassierung zu finden.

Neben der Erbringung der Grundleistungen in der UVS wurden weiterhin folgende besondere Leistungen erbracht:

  • Bewertung der Auswirkungen auf streng geschützte Arten gemäß Anhang IV FFH-RL bzw. BArtSchV einschließlich Plausibilitätsprüfung des vorhandenen Datenbestandes,
  • schalltechnische Untersuchung für die zu prüfenden Varianten einschließlich Nullvariante,
  • Untersuchung der Auswirkungen auf die in der Klimaanalyse Münster dargestellte Kaltluftleitbahn,
  • fotorealistische Darstellung in Abhängigkeit von der Gradientenlage.

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von Hans-Jörg Rüstemeier

S-Bahnlinie A Dachau - Altomünster

Die Linie A Dachau - Altomünster stellt die 30 km lange Fortsetzung des S-Bahnastes München-Dachau dar. Dieser bisher nicht elektrifizierte Streckenabschnitt soll in seiner Leistungsfähigkeit erhöht und in das SBahnnetz eingebunden werden.

Wir haben federführend mit Terra Biota zusammen die planerischen Grundlagen zur Durchführung des Landschaftspflegerischen Begleitplans und des Fachbeitrages Artenschutz erstellt. Zur Ermittlung und Bereitstellung der notwendigen Datengrundlagen sind Sonderkartierungen (insbesondere die Kartierung von Vögeln, Amphibien und Libellen) so koordiniert worden, dass es dadurch zu keiner zeitlichen Verzögerung im Projektablauf kam. Weiterhin sind Datenanfragen an alle berührten Fachbehörden sowie an die vom Vorhaben betroffenen Gemeinden gerichtet worden. Alle Daten sind gemäß EBA-Leitfaden aufbereitet und nach Wert- und Funktionselementen mit besonderer und allgemeiner Bedeutung differenziert worden.

Im Falle einer Weiterführung des Projektes, die von einem günstigen Nutzen-Kostenverhältnis abhängt, besteht nunmehr die Möglichkeit, die noch ausstehenden Leistungsphasen 3 bis 5 zügig und sachgerecht zu erstellen.

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von Hans-Jörg Rüstemeier

Ausbau des Autobahnkreuzes München Ost

Das Autoahnkreuz München Ost verbindet den Autobahnring München (A 99) mit der A 94, München Pocking (A3). Es gewährleistet über die A 94 den direkten ostseitigen Anschluss der Landeshauptstadt München und des Messegeländes München-Riem an das Bundesautobahnnetz und übernimmt mit 196.000 Kfz/Tag eine wichtige Verteilerfunktion. Um eine flüssige Verkehrsabwicklung und eine Reduzierung des Unfallrisikos auf der A 94 zu gewährleisten, ist in Fahrtrichtung München der Anbau eines zusätzlichen Fahrstreifens an die Ausfädelspur der A 94 vorgesehen.

Wir haben für dieses Projekt einen Landschaftspflegerischen Begleitplan erstellt. Dabei ist der Eingriff in Natur und Landschaft ermittelt und ein Ausgleichskonzept erstellt worden. Grundlagen waren die national gültigen „Musterkarten LBP“ des Bundesministeriums für Verkehr sowie die „Grundsätze für die Ermittlung von Ausgleich und Ersatz nach Art. 6 und 6a BayNatSchG“ der Obersten Baubehörde in Bayern - Staatsministerium des Innern (OBB). Da im Bereich des Eingriffes mit Vorkommen und/oder Lebensräumen streng geschützter bzw. europarechtlich geschützter Arten zu rechnen war, wurde gemäß den Hinweisen der OBB ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erstellt. Dabei wurde geprüft, inwieweit die Planung mit den Bestimmungen der §§ 42 und 62 BNatSchG bzw. Art. 12 bzw. 13 FFH-RL oder Art. 5 bis 7 VS-RL vereinbar ist.

Die dafür notwendigen Sonderkartierungen wurden kurzfristig veranlasst und durchgeführt, sodass es möglich war, fachlich fundierte und vollumfängliche Umweltunterlagen für die Planfeststellung zu erstellen.

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