von Hans-Jörg Rüstemeier
Koordination Raum + Umwelt für den Neubau der Schnellstraße 3
Die österreichische Straßenbaugesellschaft ASFINAG plant in Niederösterreich zwischen Hollabrunn Süd und Guntersdorf den Neubau der Schnellstraße 3 (Weinviertler Schnellstraße). Dieser ca. 15 km lange Neubauabschnitt dient der Verbesserung der Verkehrsverbindung zwischen Tschechien und dem Großraum Wien sowie der Entlastung bestehender Ortsdurchfahrten.
Für dieses Vorhaben wurden wir zusammen mit Bernard Ingenieure von der ASFINAG beauftragt, die Koordination Raum + Umwelt für die Planungsphasen Vorprojekt und Einreichprojekt wahrzunehmen. Das Vorprojekt ist eine vorgelagerte Planungsebene, die der grundsätzlichen Entscheidung über eine Planungsvariante dient. Es schließt mit der Festlegung eines Bundesstraßenplanungsgebietes durch das Österreichische Verkehrsministerium (BMVIT) ab. Das Einreichprojekt dient der Durchführung des anschließenden Trassenfestlegungsverfahrens durch das BMVIT, des UVP-Verfahrens sowie einzelner fachbezogener Materienrechtsverfahren zur abschließenden Zulassung des Projektes.
In Österreich werden auf beiden Verfahrensebenen für einzelne Themenbereiche (Lärm, Luft und Klima, Siedlungs- und Wirtschaftsraum, Tiere und Jagd, Pflanzen und Forst, Boden und Landwirtschaft usw.) jeweils spezialisierte Fachplaner:innen beauftragt. Die Koordination Raum und Umwelt steuert die verschiedenen Fachplaner:innen und erbringt dabei folgende Leistungen: Ablauf- und Terminplanung, Konzeption der Verfahrensunterlagen und der fachspezifischen Berichte, Controlling der Fachberichte, Erstellung von zusammenfassenden Darstellungen, Leistungsverfolgung und Rechnungsprüfung, Kontaktaufnahme und Abstimmung mit zuständigen Behörden.
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von Hans-Jörg Rüstemeier
Solarpark "Turnow-Preilack"
Auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz Lieberose im südlichen Brandenburg plant die Solar Projekt GmbH einen der weltweit größten Solarparks mit rd. 160 ha bebauter Fläche. Das Gelände ist sowohl mit chemischen Altlasten als auch mit Kampfmitteln schwer belastet.
Gleichzeit liegt das Plangebiet im östlichen Teil des über 800 km2 großen Vogelschutzgebietes „Spreewald und Lieberoser Endmoräne“.
Bosch & partner unterstützt den/die Investor:in schon bei den ersten konzeptionellen Überlegungen zur Realisierung dieses Vorhabens im Kontext von Natura 2000 und Kampfmittelberäumung und beriet im Bebauungsplanverfahren in allen Umweltfragen.
Sämtliche umweltfachliche Gutachten im Rahmen dieses Verfahrens wurden erstellt und behördlich abgestimmt. Neben dem Bebauungsplan (Gruppe Planwerk) waren dies der Umweltbericht, die FFH-Verträglichkeitsprüfungen, der Artenschutzbeitrag sowie eine UVS zur Waldumwandlung.
Nach dem Bebauungsplanbeschluss im Oktober 2007 wirkten wir an der fachlichen Ausgestaltung des Durchführungsvertrages und der Baugenehmigung mit.
Das umfangreiche Maßnahmenkonzept, wird im Rahmen eines auf 10 Jahre angelegten Monitorings begleitet. Dabei sollen die bisher wenig bekannten Auswirkungen solcher Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Tiere und Pflanzen untersucht werden.
Die Errichtung der ersten Module ist für den Sommer 2008 geplant.
von Hans-Jörg Rüstemeier
UVP-Screening für den Ausbau des Autobahnkreuzes München Ost
Das Autobahnkreuz München Ost verbindet den Autobahnring München (A 99) mit der A 94, München Pocking (A3). Es gewährleistet über die A 94 den direkten ostseitigen Anschluss der Landeshauptstadt München und des Messegeländes München-Riem an das Bundesautobahnnetz und übernimmt mit 196.000 Kfz/Tag eine wichtige Verteilerfunktion.
Um eine flüssige Verkehrsabwicklung und eine Reduzierung des Unfallrisikos auf der A 94 zu gewährleisten, ist in Fahrtrichtung München der Anbau eines zusätzlichen Fahrstreifens an die Ausfädelspur der A 94 vorgesehe
Bosch & partner hat im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls zur UVP-Pflicht (UVP-Screening) im Vorfeld eines Planfeststellungsverfahren (§ 17 Fernstraßengesetz) die umweltrelevanten Merkmale und Wirkfaktoren des Vorhabens im vornherein abgeschätzt und bewertet. Wir kamen zu dem Ergebnis, dass die Umweltauswirkungen von geringem Umfang und überschaubar sowie daher im Rahmen einer landschaftspflegerischen Begleitplanung nach den fachgesetzlichen Maßstäben des Bayerischen Naturschutzgesetzes beherrschbar sind. Eine UVP wurde für entbehrlich gehalten.
Somit konnte die UVP-Pflicht des Vorhabens frühzeitig mit der Genehmigungsbehörde geklärt, und eine verfahrenskonforme Erstellung der notwendigen Unterlagen gewährleistet werden.
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von Hans-Jörg Rüstemeier
LAP's zur B 243 bei Bad Lauterberg (VKE 2) und Bad Sachsa (VKE 3)
Die Bundesstraße B 243 bei Bad Lauterberg besitzt eine wichtige Verbindungsfunktion zwischen Niedersachsen und Thüringen und hat nach der Wiedervereinigung eine hervorgehobenen Bedeutung als überregionale Nord-Südachse erlangt. Der Verkehr hat sehr stark zugenommen, so dass ein leistungsfähigerer Ausbau der Verkehrsverbindung und eine Entlastung der betroffenen Ortschaften durch den Bau von Ortsumgehungen dringend geboten war.
Die Landschaftspflegerische Ausführungsplanung beinhaltete im ersten Schritt die Sichtung der Datengrundlagen und die Erstellung von Ausführungsplänen. In diesen sind die Maßnahmen der Landschaftspflegerischen Begleitplanung und die Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses zu berücksichtigen. Neben trassennahen Gestaltungsmaßnahmen wurden durch externe Kompensationsmaßnahmen die angrenzenden ausgeräumten Agrarlandschaften aufgewertet und der Naturhaushalt des Raumes verbessert. Dies beinhaltete u.a. die Extensivierung von Ackerfächen und die Schaffung extensiven Grünlands (Heumulchverfahren), die Anlage von Feldgehölzen und Aufforstungsflächen.
Mit den zuständigen Forst- und Naturschutzbehörden wurden in diesem Planungsschritt Einzelmaßnahmen wie z. B. das Umsetzen von geschützten Vegetationsbeständen abgestimmt. Mit den Planern des technischen Straßenbauentwurfes wurden gemeinsam Lösungen zur möglichst umweltschonenden Baustelleneinrichtung und Bauabwicklung gesucht. Nach Aufstellung der Vergabeunterlagen nach HVA-BStB werden zur Zeit die Bauüberwachung der Rodungsmaßnahmen, externe LAP-Maßnahmen sowie die Umweltbaubegleitung der Bauleistung durchgeführt.
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von Hans-Jörg Rüstemeier
Landschaftspflegerische Begleitplanung zum Neubau der A 14
Mit dem Ziel einer wesentlichen Verbesserung der Infrastruktur im Raum zwischen der BAB A 2, der BAB A 7 und der BAB A 10 /BAB A 24 hat das Bundeskabinett im Rahmen der Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplanes verschiedene Maßnahmen zur Ergänzung des Bundesfernstraßennetzes beschlossen. Die geplante Nordverlängerung der BAB A 14 von der BAB A 2 bei Magdeburg über Stendal und Wittenberge bis zur BAB A 24/BAB A 241 südlich von Schwerin gehört dabei neben dem Neubau der BAB A 39 zu den wichtigsten Vorhaben.
Im Auftrag der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt bearbeiten wir in den Planfeststellungsabschnitten 1.5 und 3.1 des BAB A 14-Neubauprojektes die Landschaftspflegerischen Begleitpläne und Artenschutzbeiträge. Im Abschnitt 3.1 wird infolge der Querung des FFH-Gebietes „Aland-Elbe-Niederung nördlich Seehausen“ zudem eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erstellt.In den Abschnitten zwischen Lüderitz und Uenglingen (Abschnitt 1.5) und Seehausen und Geestgottberg (Abschnitt 3.1) gilt es zuvorderst, die vorhabenbedingten Eingriffe in die landwirtschaftlich geprägten Flächen zu minimieren. Hier kommt der koordinierten Einbindung der landwirtschaftlichen Belange eine hohe Bedeutung zu. So werden unter Berücksichtigung der agrarstrukturellen Entwicklungsplanung die vorhabenbedingten Eingriffe u. a. in Form von großflächigen Komplexmaßnahmen kompensiert.
Die Anforderungen des Artenschutzes (relevante Arten sind u. a. Biber, Kammmolch, Schleiereule, Rohrweihe und diverse Fledermäuse) und des Natura 2000-Gebietsschutz (hier insbesondere mögliche Beeinträchtigungen durch zwei Brückenbauwerke über das Fließgewässer „Aland“) sind weitere Schwerpunktthemen der Projektbearbeitung.
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von Hans-Jörg Rüstemeier
Raumempfindlichkeitsanalyse zum Neubau der B303
Mit der B 303 neu soll eine leistungsfähige Verbindung zwischen der BAB A 9 Nürnberg – Berlin und der BAB A 93 westlich von Schirnding entstehen, um den seit der Grenzöffnung nach Tschechien und der Wiedervereinigung Deutschlands stark angestiegenen Verkehr aufzunehmen. Das Vorhaben wird auf seiner ganzen Länge vom Bund mit einem besonderen naturschutzfachlichen Planungsauftrag eingestuft.
Die Umsetzung ist von der ARGE Bosch-Jestaedt dabei als Umweltverträglichkeitsstudie Stufe 1 mit Raumempfindlichkeitsanalyse und Variantenvergleich von Trassenkorridoren vorgenommen worden.
Ein erster Meilenstein war die Koordination und Harmonisierung aller verfügbaren Raum- und Umweltdaten für ein über 1.000 km² großes Untersuchungsgebiet. Auf Grundlage dieser Datenbasis sind dann neben Bewertungen aller UVPG-Schutzgüter Raumwiderstandszuordnungen unter besonderer Hervorhebung von planungsrechtlich schwer überwindbaren Zulassungshindernissen vorgenommen worden. In enger Abstimmung mit dem/der Auftraggeber:in wurden dabei sieben verkehrlich machbare Korridore identifiziert und hinsichtlich der Raumwiderstände einer Binnendifferenzierung unterzogen. Wesentliches Ergebnis ist die Reduzierung auf vier verkehrlich machbare Korridore, die sich gleichzeitig durch geringe oder nachgeordnete Raumwiderstände auszeichnen. Das für eine Trassenentwicklung der B 303 neu infrage kommende Untersuchungsgebiet konnte dadurch um 89% reduziert werden.
Für das nachfolgende Raumordnungsverfahren ergeben sich für den/die Auftraggeber:in durch den verkleinerten Untersuchungsraum erhebliche Kostenvorteile und eine höhere Planungs- und Rechtssicherheit.
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von Hans-Jörg Rüstemeier
Raum- und Konfliktanalyse zur Planung der BAB A 22
Mit der B 303 neu soll eine leistungsfähige Verbindung zwischen der BAB A 9 Nürnberg – Berlin und der BAB A 93 westlich von Schirnding entstehen, um den seit der Grenzöffnung nach Tschechien und der Wiedervereinigung Deutschlands stark angestiegenen Verkehr aufzunehmen. Das Vorhaben wird auf seiner ganzen Länge vom Bund mit einem besonderen naturschutzfachlichen Planungsauftrag eingestuft.
Die Umsetzung ist von der ARGE Bosch-Jestaedt dabei als Umweltverträglichkeitsstudie Stufe 1 mit Raumempfindlichkeitsanalyse und Variantenvergleich von Trassenkorridoren vorgenommen worden.
Ein erster Meilenstein war die Koordination und Harmonisierung aller verfügbaren Raum- und Umweltdaten für ein über 1.000 km² großes Untersuchungsgebiet. Auf Grundlage dieser Datenbasis sind neben Bewertungen aller UVPG-Schutzgüter Raumwiderstandszuordnungen unter besonderer Hervorhebung von planungsrechtlich schwer überwindbaren Zulassungshindernissen vorgenommen worden. In enger Abstimmung mit dem/der Auftraggeber:in wurden dabei sieben verkehrlich machbare Korridore identifiziert und hinsichtlich der Raumwiderstände einer Binnendifferenzierung unterzogen. Wesentliches Ergebnis ist die Reduzierung auf vier verkehrlich machbare Korridore, die sich gleichzeitig durch geringe oder nachgeordnete Raumwiderstände auszeichnen. Das für eine Trassenentwicklung der B 303 neu infrage kommende Untersuchungsgebiet konnte dadurch um 89% reduziert werden.
Für das nachfolgende Raumordnungsverfahren ergeben sich für den/die Auftraggeber:in durch den verkleinerten Untersuchungsraum erhebliche Kostenvorteile und eine höhere Planungs- und Rechtssicherheit.
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von Hans-Jörg Rüstemeier
Indikatorengestützter Umweltbericht für Bayern
Bisher lag für Bayern kein medienübergreifender Umweltbericht vor. Mit Blick auf den Informationsbedarf der interessierten Öffentlichkeit und politischer Akteuren:innen und vor dem Hintergrund der Umsetzung der Umweltinformationsrichtlinie hat das Bayerische Landesamt für Umwelt nun in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz einen solchen Bericht herausgeben.
Als Grundlage für den indikatorengestützten Umweltbericht diente das vom Landesamt für Umwelt (LfU) ausgearbeitete und 2004 veröffentlichte Umweltindikatorensystem Bayern. Ferner wurden die bundesweit von der Umweltministerkonferenz abgestimmten Indikatoren (UMK-Indikatoren) in die Berichterstattung einbezogen.
Die Fachkapitel des Umweltberichtes wurden von Mitarbeitenden des LfU, des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, der Landesanstalt für Landwirtschaft und der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft sowie von weiteren externen Fachexperten:innen erstellt. Der Bericht ist Ende 2007 der Öffentlichkeit vorgestellt worden.
Wir unterstützten das LfU in Fragen der Berichtsstruktur, der Erstellung ausgewählter Kapitel und leistete organisatorische und fachliche Unterstützung bei der Koordination der Berichtsautoren:innen. Ab April 2007 wurde die Gesamtredaktion des Berichts übernommen.
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von Hans-Jörg Rüstemeier
Leitfaden zur Strategischen Umweltprüfung
Mit der Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (SUPRL) und der deutschen Umsetzung im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) im Jahr 2005 wurde das Instrument der Strategischen Umweltprüfung (SUP) bundesweit verbindlich eingeführt. Zweck der Strategischen Umweltprüfung ist die gezielte Ergänzung der projektbezogenen UVP auf einer vorgelagerten Planungs- und Entscheidungsebene, um auch die auf dieser Ebene zu treffenden planerischen und programmatischen Entscheidungen einer Umweltprüfung zu unterziehen.
Bei dem neuen Instrument der SUP bestehen vielfach noch erhebliche Unsicherheiten darüber, wie das Verfahren im Einzelnen auszugestalten ist, und welche Prüfanforderungen im konkreten Fall bestehen. Gleichzeitig verlangt Art. 12 Abs. 2 SUPRL von den Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass die Umweltberichte von ausreichender Qualität sind, um die Anforderungen der Richtlinie zu erfüllen.
Vor diesem Hintergrund wurden wir zusammen mit accuraplan, Hannover und Prof. H.-J. Peters Freiburg beauftragt, einen praxisnahen Leitfaden als Baustein zur Qualitätssicherung der SUP in Deutschland zu entwickeln. Er soll dazu beitragen, dass das Prüfverfahren inhaltlich anspruchsvoll und effektiv durchgeführt wird, aber zugleich zügig und möglichst einfach abläuft. Dazu ist der Leitfaden in enger Abstimmung mit den für die SUP zuständigen Referenten der Länder und dem Bundesumweltministerium zu erarbeiten.
Um die Praxisnähe des Leitfadens sicherzustellen, ist im Rahmen des F+E-Vorhabens zusätzlich eine Erhebung der bisher vorliegenden SUP-Erfahrungen bei ausgewählten Vollzugsbehörden vorgesehen. Dabei sollen die Plantypen Regionalplan und Hochwasserschutzkonzept im Vordergrund der Betrachtung stehen.
von Hans-Jörg Rüstemeier
Lückenschluss BAB 14: Grenzüberschreitende Ausnahmeprüfung Elbequerung
Der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen sieht für zahlreiche Projekte den besonderen naturschutzfachlichen Planungsauftrag („Ökostern-Maßnahmen“) vor. Eine dieser Maßnahmen ist das Großprojekt der geplanten, ca. 155 km langen Nordverlängerung der BAB 14 zwischen der A 2 bei Magdeburg und der A 24 bei Schwerin. Der anlässlich des Planfeststellungsverfahrens in der Verkehrseinheit 1.2 erstmals erstellte länder- und abschnittsübergreifende Bericht zur geplanten BAB 14 Magdeburg – Wittenberge – Schwerin dient der Erfüllung der Berichtspflichten der Bundesregierung gegenüber dem Deutschen Bundestag und damit der Nachweisführung über die Abarbeitung des besonderen naturschutzfachlichen Planungsauftrages zur Einstellung des Projektes in den Straßenbauplan.
Der Bericht wird für die nachfolgend in Sachsen-Anhalt zur Planfeststellung beantragten Autobahnabschnitte kontinuierlich aktualisiert und angepasst. Es wird dargelegt, in welchem Umfang die im Rahmen der Umweltrisikoeinschätzung und FFH-Verträglichkeitseinschätzung zum Bundesverkehrswegeplan 2003 erkannten Konflikte durch die Instrumente UVS, FFH-Verträglichkeitsprüfung und LBP gelöst wurden. Gleichzeitig erfüllt der Bericht die planungsrechtlichen Anforderungen an die Darstellung der Genehmigungsfähigkeit der Trasse in allen Planungsabschnitten des Gesamtvorhabens im Sinne einer „positiven Vorausschau“. Er stellt in vorausschauender Weise die Planungsergebnisse insbesondere zum Gebiets- und Artenschutz in jedem nachfolgenden Abschnitt dar. Es wird zusammenfassend dargestellt, dass dem Grundsatz einer umfassenden Problembewältigung auch bei abschnittsweiser Verwirklichung des Gesamtvorhabens Genüge getan wurde und keine unüberwindbaren Hindernisse bestehen.
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von Hans-Jörg Rüstemeier
UVS mit integriertem LBP für die Abstellanlage Steinhausen
Durch die Einführung einer neuen S-Bahn-Flotte und aufgrund einer stufenweisen Aufstockung des Fahrzeugbestands ist die Abstellanlage Steinhausen den neuen Erfordernissen für eine zügige Innenreinigung anzupassen und neu zu erstellen. Das Vorhaben wird in Bereichen, die sich durch eine hohe Dichte an kartierten Stadtbiotopen auszeichnen, realisiert.
Für die Erlangung der Plangenehmigung sind Umweltunterlagen durch die DB ProjektBau GmbH vorzulegen. Diese werden in Form eines in die UVS integrierten LBPs durch die Bosch & Partner GmbH erstellt. Der Größe des Vorhabens entsprechend, haben wir die notwendigen Abstimmungen mit den Fachbehörden durchgeführt (schriftlicher Scoping-Termin) sowie die Unterlagen in schlanker und zielführender Form erstellt.
Als inhaltlicher Schwerpunkt in der Bearbeitung stellt sich die Suche nach ausreichenden Ausgleichsflächen im innerstädtischen Bereich von München heraus. Durch gezielte Aufwertung im Umfeld von kartierten Stadtbiotopen kann der Verlust von Bahnbiotopen in unmittelbarer Nähe zum Eingriffsort in Teilen ausgeglichen werden. Für den vollständigen Ausgleich schlagen wir Flächen in Aubing vor, die in größerer Entfernung zum Eingriffsort liegen. Die Anwendung einer i. d. R. für den/die Vorhabenträger:in teuren Ausgleichsabgabe kann dadurch vermieden werden.
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von Hans-Jörg Rüstemeier
Bau der B 87n Fulda - Meinigen in Hessen und Thüringen
Die Straßenverbindung zwischen Fulda und Meinigen im Zuge der B 87n ist in der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes als Maßnahme des vordringlichen Bedarfs mit den Zusätzen des besonders naturschutzfachlichen Planungsauftrages und der Raumwirksamkeitsanalyse enthalten. Das Vorhaben umfasst den Neubau von Ortsumgehungen, den Ausbau vorhandener Straßen und Zusatzstreifen an Steigungsstecken. Je nach Trassenvorschlag sind im Bereich der Rhönquerung Tunnel vorgesehen.
Die Umweltverträglichkeitsstudie, die von der ARGE Bosch-IPU-BÖF für das Raumordnungsverfahren erarbeitet wird, muss sich mit einem hochsensiblen Landschaftraum auseinander setzen, der gekennzeichnet ist durch:
- die großflächigen Vogelschutzgebiete der Hessischen und Thüringischen Rhön,
- zahlreiche FFH- und Naturschutzgebiete und
- funktional eng miteinander verflochtene Landschaftsräume mit z.T. hoher und sehr hoher Bedeutung für zahlreiche geschützte und gefährdete Tier- und Pflanzenarten.
Darüber hinaus liegen rd. 80 % der Fläche des Untersuchungsraums im Biosphärenreservat Rhön.
Die auf den Ergebnissen umfangreicher Bestandsaufnahmen und deren Bewertung aufbauende Auswirkungsprognose und der Variantenvergleich mit dem Ziel, die umweltfachliche Vorzugsvariante für die Linienbestimmung zu ermitteln, begannen im Frühjahr 2006.
Darüber hinaus werden für die Natura 2000 - Gebiete des Untersuchungsgebietes FFH-Vor- und Verträglichkeitsprüfungen erarbeitet und in die Planungsentscheidung integiert.
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