von Hans-Jörg Rüstemeier
Hemmnisse und Lösungsansätze zur Genehmigung Windenergienutzung
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von Hans-Jörg Rüstemeier
Bebauungsplan Klus - Sondergebiet Photovoltaik
Auf ehemaligen militärischen Flächen in den Klusbergen am Südrand von Halberstadt wurde von der juwi Solar GmbH ein 18 MW-Solarpark in Betrieb genommen. Wir haben die Planungen, die auf 240 ha Fläche auch ein Weideprojekt für Bisons mit weiteren Einrichtungen, Gaststätte und Infozentrum umfasste, begleitet. Es wurden die Umweltberichte für B- und F-Plan sowie die artenschutzrechtliche Prüfung erarbeitet.
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von Hans-Jörg Rüstemeier
Oikocredit – Umweltprüfung kreditfinanzierter Projekte
Im Rahmen der international zusammengesetzen Task Force Umwelt von Oikocredit beriet wir die Genossenschaft in der Entwicklung einer Methodik zur Umweltprüfung seines umfangreichen Projektportfolios. Die kreditfinanzierten Projekte sind sowohl im Meso- als auch Mikrokreditbereich angesiedelt und betreffen ein breites Spektrum unterschiedlichster Projekttypen in Asien, Lateinamerika, Afrika und Osteuropa. Ziel der Prüfmethodik, die in einer „EIA Guideline“ festgeschrieben wurde, ist es, die Mitarbeitenden in den Regional- und Länderbüros von Oikocredit zu befähigen, Umweltprüferfordernisse zu identifizieren, d.h. die zur Finanzierung beantragten Projekte nach einem geregelten Verfahren einzustufen (Screening), und weitere Schritte zu einer detaillierten Prüfung einzuleiten.
Die „EIA Guideline“ orientiert sich an den Verfahren anderer großer internationaler Finanzierungsorganisationen, reicht aber mit ihren guten Standards in Teilen auch darüber hinaus. Wir wirkten federführend an der Abfassung der „EIA Guideline“ mit und führte die Regional- und Länderbeauftragten im Rahmen eines Trainings in die Nutzung der Prüfmethodik ein.
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von Hans-Jörg Rüstemeier
Ökologische Risikoeinschätzung - naturschutzverträgliche Infrastrukturentwicklung
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von Hans-Jörg Rüstemeier
Arbeitshilfe "Kommunales Flächenmanagement"
Eine erste Auflage der Arbeitshilfe war unter dem Titel „Kommunales Flächenressourcen-Management“ bereits im Jahr 2001 erschienen. Zwei Jahre später folgte eine überarbeitete zweite Auflage. Seither entwickelte sich das Themenfeld „Kommunales Flächenmanagement“ sukzessive weiter: Die Strategien des Flächenmanagements auf politischer Ebene wurden weiter gefestigt, und von den in den Prozess involvierten Behörden wurden zentrale und gemeinsame Botschaften formuliert. Außerdem entstanden zusätzliche Handlungshilfen und Ratgeber, die Einzelfelder des Flächenmanagements detaillierter behandeln und differenziert bestimmte Zielgruppen ansprechen. Verschiedene Projekte ergaben neue inhaltliche Impulse, um auf Bürgermeister:innen und Mitarbeiter:innen der Bauverwaltungen, die wichtigen Akteure:innen im Flächenmanagement, zuzugehen.
Ziel der dritten Auflage der Arbeitshilfe „Kommunales Flächenmanagement“ ist es, dem/der Leser:in die Vorteile des Flächenmanagements näher zu bringen und als „Türöffner“ den Weg zu den detailliert zur Verfügung stehenden Materialien zu weisen. Die Broschüre soll zu einer breiten Anwendung des Instruments Flächenmanagement in den bayerischen Städten und Gemeinden beitragen.
Hierfür entwickelten wir ein Konzept, das die verschiedenen Anforderungen an die Broschüre konsequent umsetzt:
- Die moderne Gestaltung der Arbeitshilfe spricht den/die Leser:in spontan an.
- Die wesentlichen „Kernbotschaften“ zum kommunalen Flächenmanagement werden klar herausgearbeitet und durch ausdrucksstarke, treffend ausgewählte Bilder überzeugend transportiert.
- Die Broschüre liefert einen leicht zu erfassenden Überblick über die detaillierten Informationsangebote und Handlungsanleitungen.
Ausgehend von diesem Konzept erstellten wir die Broschüre und übernahm in enger Abstimmung mit den Auftraggebenden alle Arbeitsschritte von der inhaltlichen Bearbeitung der Texte bis zum druckfertigen Layout der Arbeitshilfe.
von Hans-Jörg Rüstemeier
Rhein-Ruhr-Express - Planungsabschnitt 1
Die DB ProjektBau GmbH plant in NRW die Einführung eines neuen Schienenverkehrsproduktes „Rhein-Ruhr-Express“ (RRX). Der Planungsabschnitt 1 zwischen Köln und Düsseldorf umfasst 3 Planfeststellungsabschnitte (PFA 1.1, 1.2, 1.3), für die jeweils ein Landschaftpflegerischer Begleitplan (LBP) zu erstellen war. Die LBPs dienen der Abarbeitung der Eingriffsregelung für das Planfeststellungsverfahren zum RRX und haben die Aufgabe, die erheblichen Beeinträchtigungen, die durch das geplante Vorhaben entstehen, zu ermitteln und die zur Vermeidung und zur Bewältigung der Eingriffe notwendigen Maßnahmen zu planen und darzustellen.
Die Maßnahmen wurden, soweit möglich, angrenzend zum Vorhaben auf Bahnnebenflächen und auf Bauflächen geplant, wodurch eine enge räumlich-funktionale und weitgehend gleichartige Wiederherstellung der beeinträchtigten Strukturen sowie eine direkte Wiederherstellung des Landschaftsbildes ermöglicht wurden. Trassenferne Maßnahmen wurden nur dann vorgesehen, wenn für bestimmte Tierarten vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen als Ergebnis der artenschutzrechtlichen Prüfung vorzusehen waren. Dies war im PFA 1.2 (Stadtgebiet Langenfeld) für Zauneidechse, Feldlerche, Rebhuhn und Kiebitz erforderlich.
von Hans-Jörg Rüstemeier
Energetische Nutzung von Gras und Schilf
von Hans-Jörg Rüstemeier
Umweltbericht zum Regionalplan Münsterland (NRW)
Die Bezirksregierung Münster beabsichtigt die Fortschreibung des Regionalplans Münsterland. Bei der Fortschreibung des Regionalplans Münsterland hat gemäß § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz eine Umweltprüfung im Sinne der SUP-Richtlinie zu erfolgen. Aufgabe der Strategischen Umweltprüfung (SUP) ist es, die Umweltauswirkungen des Plans zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten.
Der Umweltbericht, der durch bosch & partner erstellt worden ist, dokumentiert die Schritte und Ergebnisse der SUP zur Fortschreibung des Regionalplans Münsterland. Neben der Beschreibung und Bewertung des aktuellen Umweltzustands im Geltungsbereich des Plans werden die einzelnen Planinhalte hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen untersucht, wobei eine Unterscheidung in Abhängigkeit vom Konkretisierungsgrad der jeweiligen Planfestlegungen sowie ihrer Relevanz hinsichtlich voraussichtlich erheblicher Umweltauswirkungen erfolgt. Für allgemeine, strategische oder räumlich nicht konkrete Festlegungen sowie für Darstellungen mit voraussichtlich positiven Umweltauswirkungen werden die Umweltauswirkungen im Wesentlichen verbal-argumentativ bewertet. Textlich und kartografisch hinreichend konkrete Neudarstellungen der Fortschreibung, werden entsprechend der Planungsebene vertiefend geprüft.
Für die Berücksichtigung der kumulativen Wirkungen des Plans wird im Zuge der Umweltprüfung eine flächenbezogene Gesamtbetrachtung vorgenommen, in der Flächenumfänge für Bereichsdarstellungen differenziert nach überwiegend nachteiligen und überwiegend nicht nachteiligen Umweltauswirkungen gegenübergestellt werden. Zudem werden die Auswirkungen sowie mögliche Minderungsmaßnahmen von Kumulationsgebieten beschrieben.
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von Hans-Jörg Rüstemeier
Variantenunabhängige Untersuchung zum Ausbau der Donau
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von Hans-Jörg Rüstemeier
Neubau der A 20 zwischen Westerstede und Drochtersen - Abschnitte 2 und 4
Großräumig gliedern sich die Untersuchungsräume in den Planungsabschnitten 2 und 4 der BAB A 20 in die Bereiche Geest und Wesermarsch. Die Geest ist von einer strukturreicheren Grünland- und Ackernutzung geprägt, in der die wenigen hochwertigen Wälder zum Teil auf Hochmooren stehen. Im Bereich der Wesermarsch wurde die natürliche Vegetation der Flussauen fast vollständig durch Intensivgrünland verdrängt, das aber dennoch meist eine hohe Bedeutung für den Vogelschutz hat.
Für das UVP-pflichtige Vorhaben erstellt bosch & partner die Unterlagen nach § 6 UVPG, die Landschaftspflegerischen Begleitpläne, Artenschutzbeiträge und FFH-Verträglichkeitsprüfungen für zwei der sieben Planfeststellungsabschnitte in Niedersachsen.
Als wesentliche Konflikte sind zum einen die Zerschneidung und Verlärmung großflächiger Rastvogel- und Wiesenbrütergebiete zu bewältigen. Zum anderen sind mehrere Querungen von Niederungsbereichen so auszugestalten, dass deren hochwertige Vernetzungsfunktionen aufrechterhalten bleiben. Die Luneniederung, die zum Schutz der Teichfledermaus als FFH-Gebiet ausgewiesen ist, wird mit einer Großbrücke gequert.
Zunächst wurden alle sinnvollen und zumutbaren Vermeidungsmaßnahmen ausgeschöpft. U. a. sind Grünbrücken vorgesehen, um Vernetzungsbeziehungen für die Fauna zu erhalten. Die Schwerpunkte der Maßnahmenkonzepte für die Kompensation der verbleibenden Beeinträchtigungen liegen darin, Lebensräume für Rastvögel und Wiesenbrüter zu entwickeln und großflächig aufzuwerten, Niederungen zu renaturieren und zu extensivieren sowie Moorstandorte zu revitalisieren.
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von Hans-Jörg Rüstemeier
Beratung Planfeststellungsbehörden zu Netzausbauvorhaben
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von Hans-Jörg Rüstemeier
Fortentwicklung des Umwelt-Kernindikatorensystems (KIS)
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