von Hans-Jörg Rüstemeier

Anpassung Politikinstrumente an den Klimawandel

Analyse, Bewertung und Politikempfehlungen zur Anpassung nationaler rechtlicher, planerischer und informatorischer Politikinstrumente an den Klimawandel

Weiterlesen …

von Hans-Jörg Rüstemeier

Erneuerung der Brücken BW BS 1 und BW BS 2 im Süden Braunschweigs

Für die beiden Ersatzneubauten der Bauwerke BS 1 (Überführung der K 28 über die B 4 / A 395) und BS 2 (Überführung der B 4 / Straßenbahn über die BAB 39) waren ein Landschaftspflegerischer Begleitplan und eine artenschutzrechtliche Potenzialabschätzung zu erarbeiten.

Bei der Maßnahmenplanung sind neben den Anforderungen der Eingriffsregelung die Belange des Artenschutzrechts mit eingeflossen:Die Auffahrtsohren der Brücken sowie die umliegenden Flächen wiesen ausgeprägte Bestände an Siedlungsgehölzen auf. Ein Anschlussohr wurde vollständig von einem mit Schilf- und Rohrkolben-Landröhricht bewachsenen Regenrückhaltebecken eingenommen. Im Zuge der Bauarbeiten wurde eine umfassende Rodung dieser Flächen notwendig, die nach Neubau der Brücken wieder zu bepflanzen sind. Zudem wird das Regenrückhaltebecken erneuert.
Schwerpunkte des Maßnahmenkonzeptes sind daher in erster Linie Vermeidungsmaßnahmen, wie die Kontrolle vorhandener Höhlenbäume auf Quartiernutzung durch Fledermäuse, sowie die Kontrolle des schilfbestandenen Regenrückhaltebeckens auf Amphibienbesatz und die Umsetzung von Amphibien.
Als Kompensationsmaßnahmen sind neben der Wiederbepflanzung der Böschungen externe Maßnahmen zur Aufwertung einer Bachaue vorgesehen.

Weiterlesen …

von Hans-Jörg Rüstemeier

Standardisierung der arten- und gebietsschutzrechtlichen Prüfung

Trotz einer großen Zahl methodischer Leitfäden und verwaltungsgerichtlicher Urteile treten bei der Anwendung und Abarbeitung der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) sowie der FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) im Rahmen von Zulassungsverfahren häufig Unsicherheiten aufgrund unterschiedlicher Definitionen und Anwendungen unbestimmter Rechtsbegriffe auf. Ähnliches gilt für die Verwendung von Bewertungsmaßstäben bei der Beurteilung der Verbotstatbestände im Rahmen der saP oder der Erheblichkeitsbewertung in der FFH-VP. Auch die Anforderungen an die Bestandserfassung und -bewertung sowie deren Umfang werden unterschiedlich eingeschätzt.

Um Planungs- und Zulassungsverfahren zu entlasten, ist die Methodik der arten- und gebietsschutzrechtlichen Prüfung daher (weiter) zu standardisieren bzw. zu operationalisieren. In dem F+E-Vorhaben werden daher die existierenden Standardisierungsansätze für die verschiedenen Prüf- und Arbeitsschritte der gebiets- und artenschutzrechtlichen Prüfung beschrieben und im Anhang in Steckbriefen gut nachvollziehbar dokumentiert. Neben der Dokumentation erfolgen für die einzelnen Themenfelder der gebiets- und artenschutzrechtlichen Prüfung eine kurze Einschätzung der bestehenden Standardisierungsansätze sowie eine Darstellung des derzeitigen Stands der Rechtsprechung. Auf dieser Grundlage wird ermittelt, für welche Themenfelder bereits ausreichende Ansätze zur Standardisierung existieren bzw. in welchen Bereichen noch ein Potenzial sowie ein Bedarf für weitere Standardisierungen bestehen. Im Ergebnis zeigt sich, dass bei den beiden europarechtlichen Prüfinstrumenten zwischenzeitlich aufgrund zahlreicher Arbeitshilfen unterschiedlichster Art die wesentlichen Vorgehensweisen geklärt sind und sich auch eine grundsätzliche Herangehensweise in der Praxis etabliert hat. Bei bestimmten Arbeitsschritten oder Detailthemen bestehen jedoch noch offene Fragen, so dass hier eine weitergehende Erarbeitung von Praxisanleitungen oder Fachkonventionen hilfreich wäre.

Weiterlesen …

von Hans-Jörg Rüstemeier

Umweltfachliche Leistungen für den Neubau eines Radweges an der B 27

Umweltfachliche Leistungen für den Neubau eines Radweges an der B27 Gieboldehausen - Herzberg, Niedersachsen

Weiterlesen …

von Hans-Jörg Rüstemeier

Hochwasserschutz Niederalteich

Landschaftspflegerischer Begleitplan mit integrierter Umweltverträglichkeitsstudie

Weiterlesen …

von Hans-Jörg Rüstemeier

SUP-Leitfaden Regionalplanung NRW

Der Leitfaden soll die Regionalplanungsbehörden in Nordrhein-Westfalen bei der Durchführung verfahrenssicherer und effizienter Umweltprüfungen  in  Regionalplanverfahren zu unterstützen. Dazu gibt er Hinweise und Empfehlungen für die Durchführung und Methodik der Umweltprüfung, die erforderlichen Inhalte des Umweltberichtes und die Einbettung der Umweltprüfung in das Regionalplanverfahren. Er geht dabei sowohl auf Regionalplanverfahren zur Aufstellung und Fortschreibung von Regionalplänen  (Gesamtplanfortschreibungen) als auch auf Verfahren zur Änderung  von  Regionalplänen ein, bei denen Regionalpläne für räumlich und inhaltlich begrenzte Bereiche und Sachverhalte geändert  werden. Dazu gehören auch sogenannte vorhabenbezogene Regionalplanänderungen, die gemäß § 19 Abs. 2 LPlG NRW auf Anregung eines Vorhabenträgers durchgeführt werden. 
Die im Leitfaden enthaltenen Arbeitshilfen für die methodische Durchführung der Umweltprüfung können als Muster, d. h. gegebenenfalls mit entsprechenden Modifikationen, in den jeweiligen Regionalplanverfahren bzw. Umweltprüfungen verwendet werden. 

Weiterlesen …

von Hans-Jörg Rüstemeier

Lückenschluss im Radwegenetz zwischen Genkingen und K 6732

Das vorhandene Radwegenetz weist entlang der L 230 zwischen Genkingen und der K 6732 (Schloss Lichtenstein) im Landkreis Reutlingen, Baden-Württemberg, eine ca. 4 km lange Lücke auf. In diesem Bereich ist die L 230 kurvig und wird vom Kraftverkehr mit hohen Geschwindigkeiten befahren (zulässige Höchstgeschwindigkeit der freien Strecke 100 km/h). Die Gefährdung für Radfahrer:innen in diesem Bereich wird als sehr hoch eingeschätzt. Diese Gefährdung führt dazu, dass Fahrten mit dem Fahrrad für den täglichen Bedarf kaum durchgeführt werden. Durch die Baumaßnahme wird ein Lückenschluss in der Radwegekonzeption des Landkreises Reutlingen erreicht.Insgesamt umfasst der geplante Radweg eine Länge von ca. 3,9 km. Entsprechend der bestehenden Linienführung der sich anschließenden Radwege am Bauanfang und -ende wurde zur Herstellung des Lückenschlusses ebenfalls ein Verlauf entlang der L 230 gewählt. Der neue Radweg besteht aus einer Mitbenutzung bzw. einem Ausbau vorhandener Wirtschaftswege (rd. 2,5 km) sowie einem Neubau mit einer Länge von 1,4 km. Ab Bau-km 2+814 bis zum Bauende verläuft der Radweg als Neubau mit einer Breite von 2,5 m im FFH-Gebiet DE 7521-341 „Albtrauf Pfullingen“. Davon liegen ca. 600 m zugleich im NSG „Greuthau“. Diese Bereiche weisen Bestände von Waldgersten-Buchen-Wald (LRT 9130) auf, der zu den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes gehört.  Wir erarbeiteten dazu den erforderlichen Landschaftspflegerischen Begleitplan gemäß der Leistungsphasen 1-4 nach § 26 HOAI zzgl. Artenschutzprüfung und Bilanzierung der Waldumwandlung, eine FFH-Vorprüfung zum FFH-Gebiet 7521-341 „Albtrauf Pfullingen“ sowie eine UVP-Vorprüfung. In dem vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplan werden gemäß der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung des BNatSchG (§§ 14-17) die Beeinträchtigungen der Schutzgüter Pflanzen und Tiere einschließlich ihrer Lebensräume, Boden, Wasser, Klima/Luft und Landschaftsbild behandelt. Des Weiteren werden artenschutzrechtliche Belange sowie Natura-2000-Belange untersucht und berücksichtigt.

Weiterlesen …

von Hans-Jörg Rüstemeier

Environmental Policy für Oikocredit

Oikocredit ist eine internationale Genossenschaft mit Sitz in den Niederlanden und besteht seit über 35 Jahren. Sie unterstützt fast 900 sozial orientierte Mikrofinanzinstitutionen, Genossenschaften sowie mittlere und kleine Unternehmen in knapp 70 Entwicklungs- und Schwellenländern mit fairen Krediten. Im Fokus stehen dabei ländliche Projekte, Organisationen mit dem Schwerpunkt Frauen und Neugründungen. Mit einem weltweiten Netz von Regional- und Länderbüros mit einheimischen Experten:innen ermöglicht Oikocredit eine kompetente und auf die lokale Situation zugeschnittene Beratung und Finanzierung. Das Kreditportfolio der Genossenschaft beträgt inzwischenüber 500 Millionen Euro.

Zur künftigen Stärkung ihrer „Environmental Performance“ gab sich Oikocredit im Jahr 2012 umfassende strategische Umwelt-Grundsätze („Environmental Policy“). Die Grundsätze umfassen neben der Verbesserung interner Abläufe (umweltfreundliche Büroorganisation, Beschaffung und Mobilität), der Umweltprüfung der Projekte und der Stärkung des Projektportfolios im Bereich „grüne“ Projekte auch das (Risiko-)Management von Naturkatastrophen sowie die Bewusstseinsbildung und das Training innerhalb der Organisation. Die „Environmental Policy“ wurde im Juni 2012 vom internationalen Vorstand und der Generalversammlung 2012 in Schweden angenommen.

Wir wirkten federführend an der Erstellung der „Policy“ mit, diskutierte Zwischenergebnisse in der aus internationalen Experten:innen zusammengesetzen Task Force Umwelt und beriet die Internationale Geschäftsstelle von Oikocredit in den Niederlanden inhaltlich und strukturell.

Weiterlesen …

von Hans-Jörg Rüstemeier

Fachstandards für naturverträgliche Planung von Windenergie im Wald

Aufbauend auf einer umfassenden Analyse zum Stand des Wissens und praktischer Erfahrungen, sollen die zentralen Ansatzpunkte für Anforderungen und Standards für eine natur- und sozialverträgliche Nutzung der Windenergie im Wald identifiziert und Vorschläge für Standardsetzungen erarbeitet werden. Außerdem sollen die Inhalte der genannten Vorschläge zwischen den beteiligten Akteurs:innengruppen und Interessen abgestimmt werden. Die Erarbeitung und Abstimmung der Standards soll vor dem Hintergrund der möglichen Anwendung erfolgen, die sowohl die Standortsuche auf der Ebene der Regional- und Flächennutzungsplanung als auch die Detailplanung auf der Ebene der Bebauungsplanung und Genehmigung betrifft.

Im Rahmen der Umsetzung der Energiewende wächst die Notwendigkeit, weitere Flächen für die Nutzung der Windenergie zu ermitteln, um die formulierten Ausbauziele erfüllen zu können. Insbesondere in den südlichen Bundesländern rückt dabei die Nutzung von Standorten im Wald verstärkt in den Fokus.

Der Wald hat dabei neben seiner forstwirtschaftlichen Bedeutung eine besondere Funktion für die Erholungsnutzung, für den Natur- und Artenschutz sowie für den Boden- und Grundwasserschutz. Darüber hinaus ist der „Deutsche Wald“ besonders symbolbeladen und erfreut sich einer außergewöhnlichen öffentlichen Wertschätzung. Aus diesem Grund müssen bei der Flächen- und Standortsuche zugunsten der Windenergienutzung sowohl die ökologische und soziale als auch die besondere emotionale Dimension des Natur- und Landschaftsschutzes Berücksichtigung finden, um Akzeptanzkonflikte zu vermeiden.

Die aktuelle Planungs- und Genehmigungspraxis in den Bundesländern, insbesondere in Bezug auf Untersuchungs- und Prüfungsvorgaben sowie Vorgaben für bau- und betriebsbegleitende Monitorings, stellt sich aktuell als sehr heterogen dar. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig – ähnlich wie bei der Offshore-Windenergienutzung – Untersuchungs- und Monitoringstandards zu formulieren, die in die Planungs- und Genehmigungsverfahren eingebunden werden können und so die Option eines einheitlicheren Umgangs mit den genannten Bereichen zu eröffnen.

Weiterlesen …

von Hans-Jörg Rüstemeier

Naturverträglicher Ausbau der Windkraft an Land

Schwerpunkt des Vorhabens ist die Bewertung der aktuellen Entwicklungen im Bereich der Windenergienutzung aus Sicht von Naturschutz und Landschaftspflege, die Minimierung von Kenntnislücken sowie die Definition von Leitplanken für einen naturverträglichen Ausbau der Windenergienutzung. Insbesondere sollen die Punkte Standortwahl und damit im Zusammenhang die Ermittlung des naturverträglich realisierbaren Flächenpotenzials für die Bundesländer Deutschlands sowie die Auswertung von Ergebnissen laufender und abgeschlossener Studien zu den Themen Windenergie im Wald und Kleinwindenergieanlagen bearbeitet werden.

Im Zuge des zu erwartenden Ausbaus sind neue Entwicklungen hinsichtlich der Standort- und Nutzungsoptionen absehbar. Dazu zählt in erster Linie die Windenergienutzung auf Waldstandorten, aber auch die Energiegewinnung durch Kleinwindenergieanlagen (KWEA). Für beide Bereiche sind Auswirkungen auf Natur und Landschaft zu erwarten, die sich in Abhängigkeit der genutzten Standorte und der dort eingesetzten Technik von der bisherigen Situation teilweise unterscheiden. Über die genaue Art dieser Auswirkungen ist bisher wenig bekannt; hier sind weitere Untersuchungen erforderlich.

Der Wald hat dabei neben seiner forstwirtschaftlichen Bedeutung eine besondere Funktion für die Erholungsnutzung, für den Natur- und Artenschutz sowie für den Boden- und Grundwasserschutz. Darüber hinaus ist der „Deutsche Wald“ besonders symbolbeladen und erfreut sich einer außergewöhnlichen öffentlichen Wertschätzung. Aus diesem Grund müssen bei der Flächen- und Standortsuche zugunsten der Windenergienutzung sowohl die ökologische und soziale als auch die besondere emotionale Dimension des Natur- und Landschaftsschutzes Berücksichtigung finden, um Akzeptanzkonflikte zu vermeiden.

Ziel des Vorhabens ist deshalb, das Thema der Windenergienutzung an Land aus naturschutzfachlicher Sicht umfassend zu analysieren und auf dieser Basis ein Konzept für den Umgang mit Windenergienutzung an Land zu entwickeln.

Auf der Grundlage einer Untersuchung der potentiellen Standorte im Offenland und im Wald sowie einer differenzierten Bewertung der jeweiligen Auswirkungen auf Natur und Landschaft soll ein Konzept für den Umgang mit der Windenergienutzung an Land für die kommenden Jahre entwickelt werden, welches einheitliche Bewertungskriterien aus naturschutzfachlicher Sicht beinhaltet sowie mögliche Steuerungsinstrumente für die Windenergienutzung an Land aufzeigt. Weiterhin sollen Empfehlungen zur Vermeidung und Minderung der Auswirkungen der Windenergienutzung auf Natur und Landschaft gegeben werden.

Weiterlesen …

von Hans-Jörg Rüstemeier

Umweltbericht Nordrhein-Westfalen 2013

Das Umweltinformationsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Rechte von Bürger:innen auf Zugang zu Umweltinformationen erweitert und verfolgt mit seinem nunmehr dritten Umweltbericht eine aktive Informationspolitik. Der Umweltbericht 2013 bietet auf 140 Seiten umfassende, aber kompakte Informationen über den Zustand und die Entwicklung von Umwelt und Natur in Nordrhein-Westfalen.

Die Neuauflage des Umweltberichts der Landesregierung sollte leserfreundlicher, übersichtlicher und attraktiver gestaltet werden als die vorherigen Versionen. Mit Hilfe der Umweltindikatoren und Klimafolgenindikatoren des Landes Nordrhein-Westfalen sollten die Darstellungen zu den Umweltthemen übersichtlicher strukturiert werden. Ziel war insbesondere auch, die Texte konsequenter mit Blick auf die Zielgruppe der Bürger:innen zu formulieren und auf zentrale Botschaften hin zu fokussieren.

Das Umweltministerium hat uns beauftragt, die neue Berichtsauflage mit der Texterstellung, dem Korrektorat und der Endredaktion zu unterstützen. Im Zuge der Arbeiten wurde das vom Referat „Umweltinformationssysteme, Umweltberichterstattung, Haushaltsangelegenheiten der Abteilung“ entworfene Konzept weiterentwickelt, die Textentwürfe der Fachabteilungen des Ministeriums wurden grundlegend redaktionell bearbeitet und teilweise auch zusätzliche Texte erstellt. Ferner erfolgte eine Beratung zur Gestaltung der Indikatorgrafiken und Abbildungen. Alle Arbeiten wurden in enger Rückkoppelung mit dem zuständigen Referat des Umweltministeriums durchgeführt.

Weiterlesen …

von Hans-Jörg Rüstemeier

Belange der Umwelt und Raumordnung beim Übertragungsnetzausbau

Das F+E-Projekt umfasst materiell-inhaltliche und methodisch-prozedurale Anforderungen und Hinweise aus Sicht des Umweltschutzes und der Raumordnung für die Bedarfs- und Bundesfachplanungsebene.

Weiterlesen …