von Hans-Jörg Rüstemeier
Alternativenvergleich bei der Bundesfachplanung
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von Hans-Jörg Rüstemeier
Anlage und Bewirtschaftung von Kurzumtriebsplantagen
Im Rahmen des vom Bundesamt für Naturschutz geförderten F+E-Vorhabens werden konkrete Wege zur Berücksichtigung von Naturschutzbelangen bei der Standortwahl, der Anlage und dem Betrieb von Kurzumtirebsplantagen (KUP) erarbeitet.
Dies erfolgt anhand der Erarbeitung von Kriterien und Anforderungen für die Auswahl von aus Naturschutzsicht geeigneten Standorten zur Anlage von KUP. Diese theoretisch hergeleiteten Kriterien bieten bei praktischer Umsetzung die Möglichkeit zur Darstellung von Flächenpotenzialen der naturschutzfachlich am „besten“ geeigneten Standorte, z. B. innerhalb eines Landkreises oder eines Gemeindegebiets. Dies erfolgt im Vorhaben exemplarisch anhand einer GIS-Analyse am Beispiel von zwei Landkreisen.
Darüber hinaus werden unterschiedliche Maßnahmen zur naturverträglicheren Bewirtschaftung dahingehend analysiert, inwieweit sie einen naturschutzfachlichen Mehrwert aufweisen. Dazu werden unterschiedliche Maßnahmen zur naturschutzfachlichen Aufwertung von KUP in einem dreijährigen Monitoring auf verschiedenen Modellflächen untersucht.
Im Ergebnis werden Handlungsempfehlungen und Hinweise zur Implementierung von Anforderungen an eine naturverträgliche Standortwahl von KUP sowie von Maßnahmen an eine naturverträglichere Bewirtschaftung von KUP herausgearbeitet und in einer Broschüre veröffentlicht.
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von Hans-Jörg Rüstemeier
Neubau der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße
von Hans-Jörg Rüstemeier
Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes Landkreis Wesermarsch
Seit der Erstbearbeitung des LRP sind im Landkreis starke Veränderungen des Zustandes von Natur und Landschaft sowie neue Nutzungsansprüche zur Umsetzung der Ziele für Erneuerbare Energien zu verzeichnen. Der alte LRP von 1992 stellt daher keine aktuelle und rechtsichere Planungsgrundlage mehr da. Eine Neubearbeitung / Fortschreibung war dringend geboten.
Die Identifizierung von avifaunistisch wertvollen Bereichen - als Ausschlussflächen für Windenergieanlagen - stellte einen inhaltlichen Schwerpunkt dar. Aufgrund ihrer Bedeutung für bestandsgefährdete Wiesenvogelarten und Rastvögel weisen große Flächen des fast ausschließlich aus Marsch- und Moorflächen bestehenden Landkreises besondere Schutzerfordernisse auf und erfüllen die Voraussetzungen zur Ausweisung als Naturschutzgebiet. Das Maßnahmenkonzept bietet u.a. konkrete Vorschläge zu Schutz,- Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen. Beispielsweise sind hier eine brutvogelverträgliche Bewirtschaftung und Grünlandextensivierung, die Verringerung des Gehölzanteiles und die Anlage von Blänken zu nennen.
Ein besonderes Augenmerk galt auch dem Handlungsfeld Boden- und Klimaschutz. Wesentliches Ergebnis war eine Abgrenzung von Moorbereichen, denen eine besondere Eignung oder ein besonderes Erfordernis zur Durchführung von Klimaschutzmaßnahmen zugesprochen werden kann. Entsprechend ihrer aktuellen Nutzung wird unterschieden zwischen ‚Schutz und Entwicklung von Hoch- und Niedermooren‘ und ‚Renaturierung / Entwicklung von Torfabbauflächen nach Beendigung des Betriebs‘. Für die Torfabbauflächen wird eine besondere Eignung zur Durchführung von Klimaschutzmaßnahmen aufgrund bestehender Renaturierungsverpflichtungen dargestellt.
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von Hans-Jörg Rüstemeier
Neubau eines Radweges entlang der L 230
von Hans-Jörg Rüstemeier
Naturverträgliche Substratbereitstellung für Biogasanlagen
Im Forschungsvorhaben wurden, auf der Grundlage einer flächenscharfen Betrachtung in mehreren Beispielregionen, die technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten einer aus naturschutzfachlicher Sicht verträglichen Biogasnutzung praxisnah eingeschätzt. Hierbei wurde insbesondere betrachtet, welche Einsatzmöglichkeiten sich für krautartige Materialien aus der Grünlandnutzung und aus der Landschaftspflege bieten. Ziel des Vorhabens war es Empfehlungen für eine naturschutzfachlich verträgliche Substitution von Substraten in bestehenden Biogasanlagen zu erarbeiten.
Die Beantwortung der Fragestellungen erfolgte am Beispiel von mehreren für den Anlagenbestand in Deutschland repräsentativen EEG-Biogasanlagen. Anhand der ausgewählten Anlagen wurden sinnvolle Betreiberkonzepte zur Nutzung insbesondere grasartigem Grünschnitts sowie aus der Landschaftspflege entwickelt. Dies passiert in einem mehrstufigen, iterativen Prozess, bei dem die möglichen Anlagenkonzepte sowohl aus betriebswirtschaftlicher als auch aus naturschutzfachlicher Sicht bewertet wurden. Eingebunden waren nicht nur die Akteure aus den Beispielregionen, sondern auch unterschiedliche Experten:innen, unter anderem aus den Bereichen Naturschutz, Landschaftspflege, Bioenergie, Politik und Verwaltung.
Die Ergebnisse machen deutlich, dass die energetische Verwertung von Grünschnitt extensiver Flächen Synergien für den Naturschutz und die Biogaserzeugung bergen kann. Allerdings ist dies von den standörtlichen und regionalen Rahmenbedingungen abhängig. Zu den sich ergebenden Chancen zählen unter anderen die Extensivierung von Grünland sowie die erneute Bewirtschaftung von aus der Nutzung gefallenen Grünlandflächen. So bieten sich insbesondere Möglichkeiten zum Erhalt von Grünland mit einer hohen Bedeutung für den Naturschutz an Standorten mit einer vergleichsweise geringen Nutzungsintensität.
Die vorliegenden Ergebnisse zeigen zudem, dass die Erhöhung des Anteiles von derartigen Substraten zur Erzeugung von Biogas sowohl technisch möglich ist, als auch wirtschaftlich tragfähig sein kann. Dies setzt jedoch die Erarbeitung standortangepasster Konzepte zur Verwertung des Grünschnittes voraus. Es wird auch deutlich, dass die vor Ort vorherrschenden Informationsdefizite über die naturverträgliche Substratverfügbarkeit und die Verwertungspotenziale adressiert werden müssten, um die bestehenden Potenziale zu nutzen.
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von Hans-Jörg Rüstemeier
Umweltbaubegleitung für die Sanierung des Wasserkraftwerkes Kammerl
Die DB Energie GmbH betreibt an der Ammer nahe Saulgrub das Laufwasserkraftwerk Kammerl. Um auch künftig einen reibungslosen Betrieb der Wasserkraftanlage zu gewährleisten, musste der Damm des Triebwerkskanals ertüchtigt werden.
Dabei wurden der Damm und der daran anschließende Hang stabilisiert. Zudem wurden das Aus- und das Einleitungsbauwerk an der Ammer, ein Aquädukt über die Halbammer sowie das Turbinenhaus saniert bzw. neu gebaut. Um die ökologische Durchgängigkeit der Ammer für an Wasser gebundene Organismen herzustellen, wurde im Bereich des Ausleitungsbauwerkes eine Fischtreppe (Beckenbeipass) errichtet.
Während der vierjährigen Bauzeit übernahm die bosch & partner für alle genannten Bereiche die Umweltbaubegleitung. Neben der Beratung für eine genehmigungskonforme Umsetzung der Baumaßnahme fungierte bosch & partner als Schnittstelle zwischen den Projektbeteiligten (Auftraggeber:in, bauausführende Firmen, Fachbehörden wie UNB, WWA etc.).
Darüber hinaus erstellte bosch & partner einen Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) inkl. spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung (saP) sowie eine FFH-Vorprüfung für das Gebiet „Ammer vom Alpenrand bis zum Naturschutzgebiet‚ Vogelfreistätte Ammersee-Südufer“.
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von Hans-Jörg Rüstemeier
Handbuch für die LBP bei Straßenbauvorhaben im Land Brandenburg
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von Hans-Jörg Rüstemeier
LAP für den sechsstreifigen Ausbau der BAB 8
Wir sind beauftragt, neben den trassenfernen Kompensationsmaßnahmen auch die trassenbegleitenden LBP-Maßnahmen über alle Bauabschnitte des ca. 20 Kilometer langen Ausbaus in Ausführungsreife zu planen, die Bauausführung zu überwachen und die Objektbetreuung zu übernehmen.
Neben der gestalterischen Einbindung der Trasse mittels Baumpflanzungen und Ansaaten mit autochthonem Saatgut sowie die Gestaltung von Tank- und Rastanlagen sind auch die Einbindung von Fledermausunterführungen und die Bepflanzung einer Grünbrücke nach den aktuellen fachlichen Standards zu planen und umzusetzen.
Darüber hinaus berät bosch & partner den/die Auftraggeber:in im Fall von Planänderungen und unterstützt hinsichtlich der Öffentlichkeitsarbeit.
von Hans-Jörg Rüstemeier
Handbuch für eine gute Bürgerbeteiligung
von Hans-Jörg Rüstemeier
Evaluation des Hamburger Klimaschutzkonzepts
Das Hamburger Klimaschutzkonzept bündelte in den Jahren 2007 bis 2012 alle Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen in der Hansestadt und der Metropolregion. Aus dem Klimaschutzkonzept wurde ein breites Spektrum unterschiedlicher Maßnahmen u.a. in den Bereichen Gebäudesanierung und innovative Gebäude- und Anlagentechnik, rationelle Energieverwendung, Einsatz erneuerbarer Energien, klimaverträgliche Mobilität sowie Bildung, Forschung und Anpassung an Klimafolgen finanziert. Das Programm hat der Stadt national und international viel Anerkennung gebracht, unter anderem die Auszeichnung Europäische Umwelthauptstadt 2011.
Ein Jahr vor Auslaufen des Klimaschutzkonzepts wurde eine externe Evaluation in Auftrag gegeben. Neben einer kritischen Betrachtung des Gesamtprogramms und einzelner ausgewählter Projekte, die unter dem Dach des Klimaschutzkonzeptes geführt werden, sollte die Evaluation auch Impulse für die Fortführung des Klimaschutzkonzeptes nach 2012 liefern.
Die Evaluation basierte auf einem partizipativen Ansatz, der zahlreiche Stakeholder im Rahmen von Workshops und Online-Befragungen in den Prozess eingebunden hat. Mit diesen wurden u. a. Fragen zum Projektportfolio, zur administrativen Abwicklung des Programms, zur Vernetzungen und Stakeholdereinbindung, zu Projektauswahlverfahren und -begleitung sowie zu Berichterstattung und Controlling diskutiert. Die Evaluationsergebnisse (Analysen und Bewertungen sowie Schlussfolgerungen und Empfehlungen) wurden in einem Evaluationsbericht zusammengestellt und dienen nun als Grundlage für die strukturelle und inhaltliche Weiterentwicklung des Programms.
von Hans-Jörg Rüstemeier
Lärmsanierung an Schienenwegen in Bischofsheim und Ginsheim-Gustavsburg
Die Bahnstrecken 3520 Mainz Hbf-Frankfurt (M) Hbf und 3525 Mainz-Mombach – Mainz Bischofsheim mit dem Abschnitt Ortsdurchfahrt Ginsheim-Gustavsburg sowie 3525 Mainz Mombach - Mainz Bischofsheim mit dem Abschnitt Ortsdurchfahrt Bischofsheim sind Bestandteil des Sonderprogrammes „Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes“. Auf der Grundlage schalltechnischer Berechnungen sind aktive Lärmschutzmaßnahmen in Form von Schallschutzwänden im Bereich der Ortsdurchfahrten vorzusehen.
Gemäß den Vorgaben des AEGs soll jeweils ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Im Rahmen je eines vorgelagert durchgeführten UVP-Screenings (bosch & partner 2011) wurde die Anwendung der Eingriffsregelung nach § 13 ff BNatSchG festgestellt. Nach den Vorgaben des BNatSchG sind die zur Vermeidung, zum Ausgleich und zur Kompensation erforderlichen Maßnahmen in einem landschaftspflegerischen Begleitplan in Text und Karte darzustellen (§ 17 (4) BNatSchG).
Aufgrund der Eingriffe in einem stark vorbelasteten Bereich (Lage innerhalb bebauter Bereiche an bestehenden Bahntrassen) waren erhebliche Beeinträchtigungen auf Tierarten legiglich bei den Reptilien (Zauneidechse, Mauereidechse, Blindschleiche) zu prognostizieren. Die meisten Offenlandbereiche und Säume entlang der Strecken erwiesen sich nämlich durch ihre Ausprägung als Ruderalflur bzw. locker mit Gebüschen bestandenen Sukzessionsflächen als für Reptilien geeignet. Die Beeinträchtigungen wurden durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung (u.a. artenschutzrechtlich optimierter Bauablauf, Vorsehen von Öffnungen in den Sockeln der Schallschutzwände) und zum Ausgleich (Anlage von Ersatzlebensräumen) kompensiert.
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