von Hans-Jörg Rüstemeier

Erdkabel-Projekte ‒ technische, planerische und regulatorische Bewertung

In der Studie werden die Erfahrungen, die bei der Planung, dem Bau und dem Betrieb von Erdkabeln gemacht werden, systematisch ausgewertet und aufbereitet.

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von Hans-Jörg Rüstemeier

Strategische Umweltprüfung in der kommunalen Verkehrsentwicklungsplanung

Unabhängig von der rechtlichen Frage der SUP-Pflichtigkeit geht das F+E-Vorhaben davon aus, dass durch eine Umweltprüfung für kommunale Verkehrsentwicklungspläne (VEP)

  • Strategische Entscheidungen auf VEP-Ebene fachlich abgesichert,
  • FNP- und B-Plan-Verfahren inhaltlich entlastet,
  • Immissionsschutzbelange frühzeitig berücksichtigt,
  • Akzeptanz des VEP in der Öffentlichkeit nachhaltig verbessert werden können.

Wir entwickeln dazu zusammen mit der Bergischen Universität Wuppertal einen Handlungsleitfaden. Die Grundlage für den Handlungsleitfaden bildet eine Analyse der gegenwärtigen Planungspraxis bei der kommunalen Verkehrsentwicklungsplanung sowie der kommunalen Umweltprüfung. Dabei soll insbesondere auch der Stand der Integration verschiedener Fachplanungen herausgestellt werden.

Aufbauend auf diesen Erkenntnissen stützt sich die Entwicklung des Handlungsleitfadens wesentlich auf die Durchführung und Analyse von Fallbeispielen. Anhand von repräsentativ ausgewählten Beispielräumen werden Einsatzmöglichkeiten der entwickelten Methodik zur Anwendung der SUP simuliert und auf Praxistauglichkeit getestet.

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von Hans-Jörg Rüstemeier

Bewertungsmodell zum Landschaftsbild beim Stromnetzausbau

Bei der Strategischen Umweltprüfung zum Bundesbedarfsplan und zu den Bundesfachplanungen müssen auch die Auswirkungen auf das Landschaftsbild ermittelt und bewertet werden.

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von Hans-Jörg Rüstemeier

Monitoringbericht 2017 Klimafolgen + Anpassung Baden-Württemberg

Wir entwickelten im Auftrag der LUBW das Indikatorenset, das die Basis für den Monitoringbericht zur Anpassungsstrategie gemäß dem Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg ist.

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von Hans-Jörg Rüstemeier

Indikatorenbasiertes Klimafolgenmonitoring für den Freistaat Thüringen

In einem mehrjährigen Prozess entstanden das Indikatoren-System und der erste Bericht zum Monitoring der Klimawandelfolgen im Freistaat Thüringen.

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von Hans-Jörg Rüstemeier

Förmliche Beteiligung zum Bundesverkehrswegeplan 2030

Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 wurde erstmalig unter Einbeziehung einer Strategischen Umweltprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung aufgestellt. Wir haben das Bundesverkehrsministerium (BMVI) bei der Vorbereitung, Organisation und Durchführung dieser neuen Aufgabe unterstützt. Die Vorbereitung umfasste in einem ersten Schritt auch die Auswahl eines geeigneten und leistungsfähigen online-gestützten Datenbanksystems.

Mit Hilfe des Datenbanksystems, BO.PLUS der Firma entera, wurden im Zeitraum von März bis Juli 2016 ca. 39.000 Stellungnahmen zum BVWP 2030 erfasst und inhaltlich bearbeitet.

Die Koordinierung der Bearbeitung erfolgte durch uns gemeinsam mit Mitarbeiter:innen des BMVI.

Die technisch-organisatorische Bearbeitung der Stellungnahmen umfasste die Erfassung und Digitalisierung analog eingegangener Stellungnahmen, die Prüfung von Serienbriefen sowie das Einpflegen der Daten und Inhalte in das Datenbanksystem.

Die inhaltliche Auswertung der digital und auch analog eingegangenen Stellungnahmen erfolgte in einem mehrstufigen Verfahren:

  1. Identifizierung plausibler und belastbarer Sachargumente innerhalb der Stellungnahmen.
  2. Thematische Sortierung der Sachargumente anhand eines strukturierten Themenkatalogs.
  3. Verteilung der thematisch sortierten Sachargumente an ausgewählte Experten zur Bearbeitung.
  4. Inhaltliche Plausibilitätsprüfung der Erwiderungen aus dem Expertenkreis.

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von Hans-Jörg Rüstemeier

Umweltfachliche Gutachten zum Planfeststellungsverfahren Köln Bonn Airport

Der Flughafen Köln Bonn ist einer der größten Verkehrsflughäfen Deutschlands. Bezogen auf die Luftfracht liegt der Flughafen deutschlandweit auf Platz drei. Für verschiedene bauliche Erweiterungsmaßnahmen, mit denen die Zukunftsfähigkeit des Flughafens gesichert werden soll, ist ein gebündeltes Planfeststellungsverfahren durchzuführen.

Die Bosch & Partner GmbH ist beauftragt, die zentralen umweltfachlichen Gutachten für den Planfeststellungsantrag zu erstellen und das Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung umweltfachlich zu begleiten. Aufgrund der verkehrlichen Bedeutung des Flughafens und den von öffentlichen und privaten Betroffenen befürchteten Auswirkungen ist das Planfeststellungsverfahren mit größter Sensibilität gegenüber den Betroffenen durchzuführen. Die Unterlagen benötigen eine hohe fachliche Qualität und müssen einer rechtlichen Überprüfung standhalten. Von uns sind die Umweltverträglichkeitsstudie sowie alle naturschutzfachlichen Teilgutachten zu FFH-Verträglichkeit, Artenschutz und naturschutzrechtlicher Eingriffsregelung zu erstellen. Auf dem Flughafengelände selbst werden vor allem artenschutzrechtliche Fragestellungen zu klären sein. Im Umfeld des Flughafens liegt eine besondere Herausforderung darin, die Verträglichkeit der geplanten Maßnahmen mit den Zielen des FFH- und Vogelschutzgebiets „Wahner Heide“ zu beurteilen. Im Fokus stehen insbesondere Auswirkungen durch Luftschadstoffe sowie Lärm. Es gilt nachzuweisen, dass durch die geplanten Maßnahmen im Zusammenwirken mit kumulativen Vorhaben keine zusätzlichen erheblichen Beeinträchtigungen zu befürchten sind. Ist dies nicht möglich, sind geeignete Kohärenzmaßnahmen in einem FFH-rechtlichen Ausnahmeverfahren zu ergreifen.

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von Hans-Jörg Rüstemeier

Kulturlandschaft und Landschaftsbild - Landschaftsprogramm Niedersachsen

Das Landschaftsprogramm Niedersachsen wird derzeit neu aufgestellt - erstmals seit 1989. In diesem Zusammenhang ist bosch & partner in Kooperation mit dem Büro Kulturlandschaft und Geschichte beauftragt worden, die Themen „Historische Kulturlandschaften“ und „Landschaftsbild“ zu bearbeiten. Die Ergebnisse zu Schutz- Pflege- und Entwicklungserfordernissen für hinsichtlich dieser Schutzgüter besonders bedeutende Landschaftsräume fließen in das Landschaftsprogramm ein.

Zur Bearbeitung des Fachbeitrages „Kulturlandschaften“ werden im Einzelnen folgende Leistungen erbracht:

  • Erarbeitung einer flächendeckenden Kulturlandschaftsgliederung,
  • Beschreibung der Kulturlandschaften in Steckbriefen, Anfertigen charakteristischer Fotos,
  • Identifizierung von historischen Kulturlandschaften mit landesweiter Bedeutung.

Der Leistungsumfang zum Fachbeitrag „Landschaftsbild“ umfasst:

  • die flächendeckende Erfassung und Abgrenzung der Landschaftsbildräume,
  • die Beschreibung der Räume in Steckbriefen, Fotodokumentation,
  • eine Bewertung der Landschaftsbildräume,
  • Auswertungen zu Landschaftserleben und Erholungsnutzung.

Die Datenverarbeitung zu beiden Themen erfolgt mittels GIS-Anwendung, kartografische Darstellungen werden im Maßstab 1 : 500.000 gefertigt.

Im Rahmen der Bearbeitung erfolgt die Planung und Durchführung von Experten:innen-Workshops mit ausgesuchten Kennern:innen der Niedersächsischen Landschaften, um das dort vorhandene Wissen in die Bearbeitung einfließen zu lassen.

Weiterhin werden Vorschläge zur Umsetzung und Integration der Ergebnisse in die Landesplanung erarbeitet.

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von Hans-Jörg Rüstemeier

Ausbau der Wasserstraße und Verbesserung des Hochwasserschutzes

Ausbau der Wasserstraße und Verbesserung des Hochwasserschutzes Straubing - Vilshofen, Teilabschnitt 2: Deggendorf - Vilshofen

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von Hans-Jörg Rüstemeier

Hinweise zum Arten- und Gebietsschutz auf vorgelagerten Planungsebenen

Um die Praxis zu unterstützen und die Rechts- und Verfahrenssicherheit für alle Beteiligten zu erhöhen, wurden in dem F+E-Vorhaben möglichst konkrete Hinweise erarbeitet, um die Methodik der arten- und gebietsschutzrechtlichen Prüfung auf den vorgelagerten Ebenen (weiter) zu operationalisieren und – wo möglich – über Fachkonventionen zu standardisieren. Unterschiedliche Planungskategorien und ihre Bindungswirkungen (z. B. Eignungs-, Vorrang-, Vorbehaltsgebiete, Bindungswirkung der Bundesfachplanung nach § 15 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG), Erfordernisse der Raumordnung) wurden differenziert betrachtet.

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung vorgelagerter Planungsebenen – insbesondere im Rahmen der Planung erneuerbarer Energien und der Planung von Vorhaben des Netzausbaus – standen v. a. die Regionalplanung sowie die Bundesfachplanung nach NABEG im Fokus der Betrachtungen. Denn aus der Verbindlichkeit des als Ergebnis der Bundesfachplanung bestimmten Korridors für das Planfeststellungsverfahren (§ 15 Abs. 1 S. 1 NABEG) heraus ergeben sich deutlich höhere Anforderungen an die Methodik des Alternativenvergleichs als bspw. beim Raumordnungsverfahren. Auch beim Straßen- oder Schienenverkehr werden auf vorgelagerten Planungsebenen räumliche Entscheidungen getroffen. Insofern besteht auch hier die Notwendigkeit einer frühzeitigen Berücksichtigung der Belange des Gebiets- und Artenschutzes, um Fehlplanungen zu verhindern, die eventuell auf der nachfolgenden Ebene der Genehmigung korrigiert werden müssten.

Geprüft wurde insbesondere, welche Datengrundlagen auf vorgelagerten Ebenen heranzuziehen sind, in welchem Umfang und mit welchen Methoden Erhebungen vor Ort erforderlich sind, welche Aspekte des Prüfprogramms auf welcher Planungs- und Zulassungsebene zu betrachten bzw. abzuschichten sind und wie die Anforderungen an die Ausnahmeprüfung bereits auf der vorgelagerten Ebene erfüllt werden können. 

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von Hans-Jörg Rüstemeier

Alternativenprüfung in SUP und UVP

In der strategischen Umweltprüfung (SUP) und der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) kommt der Prüfung von Alternativen Bedeutung zu.

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von Hans-Jörg Rüstemeier

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Neuer Stadtteil" Freiburg

Die Stadt Freiburg beabsichtigt für die wachsende Einwohnerzahl einen neuen Stadtteil für mindestens 5.000 Wohneinheiten in überwiegend urbanem Geschoßwohnungsbau zu entwickeln. Da als Voraussetzung für eine bauliche Inanspruchnahme Ausnahmen von naturschutzrechtlichen und wasserrechtlichen Bestimmungen unter Darlegung u.a. der Alternativlosigkeit sowie von Ausgleichsmöglichkeiten erwirkt werden müssen, soll eine ‘Strategische Umweltprüfung‘ zur systematischen, rechtssicheren Begründung des zu bevorzugenden Bereiches für die Entwicklung eines neuen Stadtteils durchgeführt werden.

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