von Hans-Jörg Rüstemeier

Entwurfs- und Genehmigungsplanung - Redynamisierung der Schnalzaue

Der WWF Deutschland beabsichtigt im Rahmen des Hotspot-Projektes „Alpenflusslandschaften – Vielfalt leben von Ammersee und Zugspitze“ eine Renaturierungsmaßnahme an der Ammer bei Peiting umzusetzen. Die mit der Maßnahme einhergehende Reaktivierung der Ammeraue beinhaltet u.a. die Verlegung eines Weges und den Rückbau eines Ammerdamms. Die Wegverlegung wird durch eine nordwestlich des sogenannten Schnalzwehres gelegene Hangrutschung erschwert.

Im Zuge einer Machbarkeitsstudie wurden Möglichkeiten zur Verlegung des Weges und der Sicherung des Hangrutschungsbereichs erarbeitet. Um die Wegekonzeption bestmöglich gestalten zu können, wurde auch eine Neuplanung der Situation am sogenannten Kalkofensteg über die Ammer angedacht.

Im Zuge der Machbarkeitsstudie wurden mehrere Varianten entwickelt und mit verschiedenen Fachbehörden und Interessengruppen im Rahmen eines Stakeholderworkshops abgestimmt. Zur Klärung der Standfestigkeit des Haldenmaterials im Bereich der Hangrutschung wurden Bodenuntersuchungen mit Schürfen und Rammkernsondierungen durchgeführt. Für die Bewertung der Varianten aus umweltfachlicher Sicht wurde eine Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen sowie geschützter Biotope durchgeführt. Auf deren Grundlage wurde eine Abschätzung der FFH-Verträglichkeit, der Vereinbarkeit mit dem europäischen Artenschutz und der Eingriffsregelung durchgeführt.

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von Hans-Jörg Rüstemeier

Strategischen Umweltprüfung für den Sächsischen Landesverkehrsplan 2030

Mit dem Landesverkehrsplan Sachsen 2030 stellt die sächsische Staatsregierung ihre künftigen verkehrspolitischen Grundsätze und Ziele und die dazu erforderlichen Maßnahmen dar. Der Landesverkehrsplan ist Fachplan für die Entwicklung des Gesamtverkehrssystems im Freistaat Sachsen und der darin integrierten einzelnen Verkehrsträger.

Das Verfahren zur Fortschreibung des Landesverkehrsplans Sachsen unterliegt der Strategischen Umweltprüfung mit ihren verfahrensbezogenen und inhaltlichen Aufgaben. Dabei sind die wesentlichen Umweltauswirkungen des LVP Sachsen 2030 zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Das Ergebnis ist im Rahmen der behördlichen Entscheidung über den Plan angemessen zu berücksichtigen.

Wir unterstützen die sächsische Landesregierung umfassend bei der Durchführung der Strategischen Umweltprüfung. Dies umfasst die Konzeption der Methodik, die Begleitung des Scoping-Verfahrens, die Erstellung des Umweltberichts und die inhaltliche Auswertung der Einwendungen und Stellungnahmen im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteilgung. Das Verfahren wird abgeschlossen mit der abschließenden Bewertung der Umweltauswirkungen und der Zusammenfassenden Erklärung.

Die SUP zum Landesverkehrsplan Sachsen lehnt sich möglichst eng an die Methodik zum Bundesverkehrswegeplan 2030 an. Darüber hinaus ist eine dem Planungsstand entsprechende Methodik zu entwickeln für Aussagen des Plans zu den Sektoren ÖPNV, Luftverkehr, Güter-, Fahrrad- und Fußgängerverkehr. Für diese Sektoren werden jedoch keine konkreten Planaussagen zu Infrastrukturvorhaben getroffen.

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von Hans-Jörg Rüstemeier

Ortsumgehung Elstorf im Zuge der B 3 mit Zubringer A 26

Die geplante Ortsumgehung Elstorf – vom niedersächsischen Verkehrsminister Dr. Bernd Althusmann als Pilotprojekt für Planungsbeschleunigung benannt – soll zukünftig die Verkehrsbelastung in der Ortsdurchfahrt von Elstorf zwischen den Autobahnen A 26 und A 1 deutlich verringern. Ein wesentlicher Baustein zur Verwirklichung des beschleunigten Planungsablaufes war eine umfängliche und kontinuierliche Öffentlichkeitsbeteiligung im Planungsprozess. Mit den Bürgern:innen vor Ort wurden mehrere Informationsveranstaltungen und Fachdialoge sowie eine Planungswerkstatt durchgeführt. In dem rund 2.350 Hektar großen Untersuchungsraum wurden insgesamt neun Varianten mit Streckenlängen von sechs bis acht Kilometern entwickelt und hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen untersucht und bewertet. Dabei wurden sowohl die Schutzgüter des UVPG, als auch die Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Prüfung und der Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung für das EU-Vogelschutzgebiet „Moore bei Buxtehude“ berücksichtigt. Neben der Umweltverträglichkeitsstudie wurde eine Raumverträglichkeitsstudie durchgeführt, um die Konformität des Vorhabens mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung zu prüfen. Die Ergebnisse sowohl der Umwelt- als auch der Raumverträglichkeitsstudie wurden in den gesamtplanerischen Variantenvergleich eingestellt. Dieser definiert – unter Berücksichtigung weiterer Belange, wie zum Beispiel dem verkehrlichen Nutzen und der Landwirtschaft – die gesamtplanerische Vorzugsvariante. Das Raumordnungsverfahren für die Ortsumgehung Elstorf wurde im Januar 2020 offiziell eingeleitet.

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von Hans-Jörg Rüstemeier

Regionaler Raumordnungsplan des Landkreises Göttingen

Der Landkreis Göttingen stellt als Träger der Regionalplanung sein Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) für die neue Gebietskulisse des fusionierten Landkreises (ehemaliger Landkreis Göttingen und ehemaliger Landkreis Osterode am Harz) neu auf.

Das Verfahren zur Neuaufstellung des RROP Göttingen unterliegt der Strategischen Umweltprüfung mit ihren verfahrensbezogenen und inhaltlichen Aufgaben. Dabei sind die wesentlichen Umweltauswirkungen des RROP zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Das Ergebnis ist im Rahmen der behördlichen Entscheidung über den Plan angemessen zu berücksichtigen.

Wir unterstützen den Landkreis umfassend bei der Durchführung der Strategischen Umweltprüfung. Dies umfasst insbesondere die Erstellung des Umweltberichtes mit seinen inhaltlichen Prüfungen sowie die Auswertung der Einwendungen und Stellungnahmen im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung.

Die SUP zum RROP Göttingen soll keine „End-of-Pipe-Lösung“ sein. Durchgeführt wird eine planungsprozessbegleitende Umweltprüfung Im Fokus stehen dabei insbesondere gebietsbezogen detaillierte Prüfungen von potenziellen Rohstoffgewinnungsgebieten und potenziellen Windvorrangflächen. Die für die Planungsebene geeigneten umweltbezogenen Prüfkriterien und Bewertungsregeln werden eng mit dem Landkreis abgestimmt, und die Ergebnisse der Umweltprüfungen werden iterativ in den regionalplanerischen Abwägungsprozess eingespeist.

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von Hans-Jörg Rüstemeier

Digitales Testfeld für den Schienenverkehr

von Hans-Jörg Rüstemeier

Auswirkungen des Windenergieausbaus auf die Vogelwelt

Regionale Auswirkungen des Windenergieausbaus auf die Vogelwelt - Eine exemplarische Untersuchung von sechs bundesdeutschen Landkreisen

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von Hans-Jörg Rüstemeier

Anforderungen an Umweltprüfungen zur Bundesfachplanung

Neben der Erarbeitung fachlicher Methodenvorschläge für die Bundesfachplanung im Hinblick auf die Erabeitung des Antrags auf Bundesfachplanung nach § 6 NABEG und die Berücksichtigung der naturschutzrechtlichen Erfordernisse im SUP-Umweltbericht als Bestandteil der Unterlagen nach § 8 NABEG sind die Methodenvorschläge im Expertenkreis abzustimmen.

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von Hans-Jörg Rüstemeier

Renaturierung einer ehemaligen Kiesgrube

Die Gemeinde Vaterstetten plant im Auftrag des Landkreises Ebersberg eine Ortsumgehung für die Ortsteile Weißenfeld und Parsdorf.
Der Bau der Ortsumgehung wird unter anderem zu Beeinträchtigungen von an Wasser gebundene Vogelarten führen. Um artenschutzrechtliche Verbotstatbestände zu vermeiden, müssen für diese Arten vor Baubeginn Ersatzlebensräume geschaffen werden.In den Planfeststellungsunterlagen, die ebenfalls von Uns erstellt wurden, ist es daher vorgesehen, eine ehemalige Kiesgrube (Nassauskiesung) aufzuwerten. Im Einzelnen sollten die Uferbereiche durch die Anlage von Flachwasserzonen, das Einbringen von Raubäumen sowie die Anlage eines Schilfgürtels und Steilwänden naturnah gestaltet werden. Darüber hinaus ist die Anlage von ephemeren Gewässern, das Einbringen von Habitatstrukturen für die Zauneidechse sowie das Ausbringen eines Brutfloßes für die Flussseeschwalbe vorgesehen.
Als Planungsgrundlage wurde ein Geländemodell erzeugt (Fremdleistung). Dieses diente als Referenz für die Massenberechnung, die mittels 3-D Modellierungen im CAD durchgeführt wurden.
Neben der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen haben wir die Gemeinde bei der Vergabe begleitet und die Bauüberwachung übernommen.

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von Hans-Jörg Rüstemeier

Bundesbedarfsplan Strom - SUP-Methodik und Umweltbericht

Für den Bundesbedarfsplan Strom muss eine Strategische Umweltprüfung durchgeführt werden. Deren Methodik wurde weiterentwickelt und ein dementsprechender Umweltbericht erarbeitet.

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von Hans-Jörg Rüstemeier

Monitoringbericht 2020 Klimafolgen + Anpassung Baden-Württemberg

Der aktuelle "Monitoringbericht 2020 zur Anpassungsstrategie an den Klimawandel in Baden-Württemberg" zeigt, dass der Klimawandel im Land längst spürbar ist.

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von Hans-Jörg Rüstemeier

Regelwerk zur Umweltverträglichkeitsprüfung im Straßenbau

Die UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU wurde mit dem Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung vom 20.07.2017 in deutsches Recht überführt.

Daran anknüpfend sind auch die untergesetzlichen Regelwerke zur UVP in Deutschland zu überarbeiten. Für den Bereich der Bundesfernstraßen soll dazu im Rahmen dieses F+E-Vorhabens eine neue Richtlinie Umweltverträglichkeitsprüfung (RUVP) entwickelt werden. Diese neue Richtlinie soll einerseits auf den bestehenden Regelwerken mit UVP-bezogenem Inhalt aufbauen, andererseits den aktuellen Stand der rechtlichen und fachlichen Vorgaben für die UVP berücksichtigen. Dabei wird angestrebt, die Vorgaben für die UVP in einem Regelwerk zu bündeln und damit eine Straffung und Harmonisierung zu erreichen. Den Vorgaben der RE 2012 ist dabei Rechnung zu tragen.

Die neue RUVP soll alle Verfahrensebenen und Prüfschritte der UVP einschließlich der UVP-Vorprüfung erfassen. Damit bezieht sich die RUVP sowohl auf die Ebene der Vorplanung, d. h. die UVP im Raumordnungs- oder Linienbestimmungsverfahren, als auch auf die Ebene der Genehmigungsplanung, d. h. die UVP im Planfeststellungsverfahren. Maßgeblich ist dabei die Perspektive der Straßenbauverwaltung als Vorhabenträger:in, so dass die RUVP primär auf die Erstellung der Antragsunterlagen zur UVP fokussiert.

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von Hans-Jörg Rüstemeier

Umweltprüfung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans von Rostock

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat beschlossen, als Träger:in der Bauleitplanung den Flächennutzungsplan (FNP) für das Jahr 2035 neu aufzustellen. Wesentlicher Anlass ist die zu erwartende Bevölkerungszunahme. Es ist nicht mehr sicher gestellt, dass der gegenwärtig rechtswirksame FNP die zukünftige Entwicklung noch hinreichend abbildet.

Gemäß § 2 (4) BauGB ist für die Neuaufstellung des FNP eine Umweltprüfung durchzuführen. Die Umweltprüfung ermittelt, beschreibt und bewertet die zu erwartenden Umweltauswirkungen der Planung als Grundlage für eine ausgewogene planerische Abwägungsentscheidung. Die Ergebnisse der Umweltprüfung sind gemäß § 2a BauGB in einem Umweltbericht darzulegen (§ 2a BauGB).

Wir unterstützen die Stadt Rostock bei der Entwicklung einer für die Umweltprüfung zum FNP geeigneten Methodik im Rahmen des Scoping-Verfahrens. Erklärtes Ziel der Stadt ist, die Umweltprüfung möglichst unmittelbar in den Planungsprozess zu integrieren. Dabei geht es primär um die Auswahl geeigneter räumlicher Bereiche für die bedarfsgerechte Erweiterung von Wohnbau- und Gewerbeflächen. Gleichzeitig sollen diejenigen Grün- und Gartenflächen, die eine besondere Bedeutung für die Stadtentwicklung haben, erhalten und entwickelt werden. Weitere Umweltbelange wie etwa der Immissionsschutz und der Hochwasserschutz sollen ebenfalls eine herausgehobene Stellung in der planerischen Abwägung bekommen. Um eine unter Abwägung aller Belange optimale Gesamtlösung zu finden, hat die Stadt Rostock mehrere, räumlich konkretisierte Siedlungsentwicklungsszenarien entwickelt, die auf der Grundlage einer geeigneten Methodik vergleichend geprüft werden sollen. Dies geschieht unter möglichst weitgehender Einbeziehung der Öffentlichkeit.

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