von Hans-Jörg Rüstemeier

Artenschutz in Planungs- und Genehmigungsverfahren nach BauGB

Anwendung artenschutzrechtlicher Vorschriften in Planungs- und Genehmigungsverfahren nach BauGB

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von Hans-Jörg Rüstemeier

Managementplan für das FFH-Gebiet „Mergelgrube bei Hannover“

von Hans-Jörg Rüstemeier

Forstbetrieb Berchtesgaden, Eibenkartierung

Forstbetrieb Berchtesgaden, Bayerische Staatsforsten

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von Hans-Jörg Rüstemeier

Siemenspark München, Baumkataster

Ein Baumpark für die Öffentlichkeit.

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von Hans-Jörg Rüstemeier

Berücksichtigung von planungsrelevanten Insektengruppen bei der Eingriffsbewertung

Das Vorhaben zielt auf die Erarbeitung eines fachlich fundierten Kompendiums zur Berücksichtigung von Insekten bei der Eingriffsbewertung (hier insbesondere bei linearen Eingriffen wie Straßen, Eisenbahn- oder Energiefreileitungstrassen) ab. 
Dabei sollen sowohl die Auswahl der planungsrelevanten Insektengruppen, als auch die bei ihrer Berücksichtigung anzuwendenden Methoden behandelt werden. Es sollen Empfehlungen zur Bestimmung der Eingriffsschwere sowie zur Zuweisung geeigneter Maßnahmen zur Vermeidung und Kompensation vorhabenbedingter Beeinträchtigungen gegeben werden. Für bestimmte Artengruppen werden exemplarisch konkrete, nachhaltige Maßnahmen entwickelt. Bei den Erfassungs-, Prüf- und Bewertungsmethoden spielt die Einbindung in die Praxis von Umweltprüfungen eine große Rolle. Im Hinblick auf die Beurteilung der Wirksamkeit von Maßnahmen soll ein Kriterienkatalog entwickelt und ein geeignetes methodisches Vorgehen vorgeschlagen werden.
 

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von Hans-Jörg Rüstemeier

Erneuerung des Rudersdorfer Tunnels

von Hans-Jörg Rüstemeier

Radschnellverbindungen im Landkreis Potsdam-Mittelmark, Brandenburg

Naturschutz- und landschaftsplanerische Begleitung der Machbarkeitsstudie

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von Hans-Jörg Rüstemeier

Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren Windpark Reinhardswald

Die Unterstützungsleistungen im Genehmigungsverfahren zum Windpark Reinhardswald betreffen das Einwendungsmanagement, die Online-Konsultation und die Darstellung der Umweltauswirkungen

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von Hans-Jörg Rüstemeier

Neubau Radweg Luckenwalde-Rieben

Die Landesstraße 73 verfügt zwischen dem Beelitzer Ortsteil Zauchwitz und der Stadt Luckenwalde nicht über einen durchgehenden straßenbegleitenden Radweg. Zudem entsprechen Fahrbahn und Seitenräume großteils nicht den heutigen verkehrs- und sicherheitstechnischen Anforderungen für den Radverkehr. Um den alltäglichen Radverkehr zu fördern, planen die Stadt Luckenwalde und die Gemeinde Nuthe-Urstromtal in diesem Bereich entlang der L 73 den Neubau eines selbstständigen Radweges. Insgesamt umfasst der geplante Radweg eine Länge von ca. 6.700 m. Ausgehend vom vorhandenen Fahrradweg, der parallel zur L 73 von Luckenwalde kommend nach der Überführung über die Bundesstraße B 101 endet, sind folgende vier Streckenabschnitte vorgesehen:

  • Abschnitt 1: nördlich der B 101 Ortsumfahrung Luckenwalde bis Ortseingang Berkenbrück (2,105 km)
  • Abschnitt 2: Ortsausgang Berkenbrück bis Ortseingang Hennickendorf (2,150 km)
  • Abschnitt 3: Ortsausgang Hennickendorf bis Ortseingang Dobbrikow (1,920 km)
  • Abschnitt 4: hinter dem Ortsausgang Dobbrikow auf der L 73 / am Glienicksee bis zur Landkreisgrenze Teltow-Fläming / Potsdam-Mittelmark (0,526 km)

Der innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Nuthetal Beelitzer Sander“ und dem Naturpark „Nuthe – Nieplitz“ geplante Radweg führt über große Strecken durch Wald. Wir erarbeiten dazu den erforderlichen Landschaftspflegerischen Begleitplan gemäß der Leistungsphasen 1- 4 nach § 26 HOAI, ein Gutachten für die UVP-Vorprüfung sowie die Bilanzierung der Waldumwandlung.

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von Hans-Jörg Rüstemeier

SUP zum Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) stellte im Jahr 2020 erstmalig einen länderübergreifenden Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz (BRPH) auf, zu dem das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) die vorbereitenden BRPH ist eine Strategische Umweltprüfung (SUP) obligatorisch durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Plans auf die relevanten Schutzgüter frühzeitig ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Dieser Umweltbericht wurde von uns erarbeitet.

Der BRPH ist durch einen hohen Abstraktionsgrad von Planfestlegungen in Form von textlichen Zielen und Grundsätzen gekennzeichnet, wodurch die Prognose und die Bewertung der damit verbundenen Umweltauswirkungen eine besondere Herausforderung darstellen. Die dafür angewandte Methodik orientiert sich konsequent am Denken in kausalen Zusammenhängen von Ursachen-Wirkungen-Betroffenen-Auswirkungen und bedient sich einer GIS-gestützten Raumanalyse.

Wir hatten zudem den vor der Erarbeitung des Umweltberichts festzulegenden Untersuchungsrahmen erarbeitet, in dem die Methodik der Umweltfolgenprognose und -bewertung, der Umfang und Detaillierungsgrad der erforderlichen Untersuchungen und deren Dokumentation im Umweltbericht bestimmt werden. Öffentliche Stellen, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich von den Umweltauswirkungen des Raumordnungsplans berührt werden können, wurden beteiligt. Darüber hinaus haben wir einen Scoping-Termin in Form einer Videokonferenz organisiert und durchgeführt.

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von Hans-Jörg Rüstemeier

Monitoringbericht 2020 zum Integrierten Klimaschutzplan Hessen 2025

Der erste Monitoringbericht zum Integrierten Klimaschutzplan Hessen berichtet über den Umsetzungsprozess und ist zugleich Grundlage für die Fortschreibung des IKSP.

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