von Hans-Jörg Rüstemeier
Erste Ergebnisse zum FE-Vorhaben „Umweltverträgliche Standortsteuerung von Solar-Freiflächenanlagen“ des Umweltbundesamtes veröffentlicht
Der Ausbau der Erneuerbaren Energien hat in den letzten Monaten enorm an Fahrt aufgenommen. Die veröffentlichte Kurzstudie, die im Auftrag des Umweltbundesamtes von Bosch & Partner, der Stiftung Umweltenergierecht und dem Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) erarbeitet wurde, gibt einen Teil der Diskussionen um Rahmenbedingungen und Konsequenzen wieder, die eine deutliche Intensivierung des Ausbaus der Erzeugungskapazitäten im Sektor der Solarenergie ermöglichen können und sollen. Im Vorfeld der Novellierung des EEG 2021 und weiterer einschlägiger Gesetzesvorhaben fasst die Kurzstudie ausgewählte Informationen und Studienergebnisse zusammen. Sie gibt einen Überblick über die Potenziale an und auf Gebäuden sowie auf landwirtschaftlichen Flächen und Konversionsflächen, auch die „schwimmende PV“ ist einbezogen. In der Perspektive des zwischenzeitlichen 200 GW-Ausbauziels (inzwischen 215 GW) der Bundesregierung für die Solarenergie in 2030 wird der erforderliche Flächenbedarf hergeleitet. Ausgehend davon werden verschiedene Möglichkeiten zur Erweiterung der Förderkulisse im EEG skizziert. Enthalten ist eine Auseinandersetzung mit den planungsrechtlichen Fragen der Flächenbereitstellung und räumlichen Steuerung im Rahmen der Bauleitplanung. Möglichkeiten der Weiterentwicklung und aktuelle planungsrechtliche Hemmnisse und offene Fragen werden lösungsorientiert angesprochen. Abgeschlossen wird die Kurzstudie mit Empfehlungen zur Anpassung der Flächenkulisse für PV-Freiflächenanlagen im EEG und zur Gestaltung des planungsrechtlichen Rahmens.
>> Weiterführende Informationen und Download (Umweltbundesamt)
von Hans-Jörg Rüstemeier
Studie über die Flächenverfügbarkeit für den Windenergieausbau an Land
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von Hans-Jörg Rüstemeier
5. Niedersächsisches Forum Solarenergie „Mit Solarenergie zur Klimaneutralität“
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von Hans-Jörg Rüstemeier
Zwischenergebnisse BWE-Studie "Flächenpotenziale der Windenergie an Land 2022" veröffentlicht
bosch & partner haben mit dem Fraunhofer IEE für den Bundesverband WindEnergie BWE e.V. dessen Studie zur Ermittlung der Flächenpotenziale für die Windenergie an Land aus dem Jahr 2011 aktualisiert. In der Studie wird anhand einer bundesweiten Raumbewertung aufgezeigt, dass über alle 16 Bundesländer hinweg bei konsequenter Ausweisung ausreichend Flächen verfügbar sind, um das Mindestziel von 2 Prozent der Bundesfläche für die Windenergie zu erreichen.
Weitere Infos hier:
>>Pressemitteilung BWE
von Hans-Jörg Rüstemeier
Ad-hoc Arbeitshilfe zur Erstellung eines Fachbeitrags Klimaschutz für Straßenbauvorhaben in Mecklenburg-Vorpommern
Im Übereinkommen von Paris, einer Vereinbarung der Mitgliedsstaaten der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und ein Nachfolger des Kyoto-Protokolls, wird das Ziel erklärt, die Erhöhung der globalen Mitteltemperatur auf „deutlich unter 2 ºC“, wenn möglich auf 1,5 ºC zu begrenzen. Die Wissenschaft ist sich einig, dass dieses globale Oberziel nur erreicht werden kann, wenn die anthropogenen Emissionen aller relevanten Treibhausgase so schnell wie möglich drastisch verringert werden und langfristig ein klimaneutrales Wirtschaften erreicht wird. Vor diesem Hintergrund bedarf es konsequenten Handelns für einen wirksamen Klimaschutz auf allen Ebenen. Dies gilt insbesondere auch für den Mobilitätssektor, der einer der größten Treibhausgas(THG)-Verursacher in Deutschland ist. Das Bundesklimaschutzgesetz verpflichtet mit § 13 Abs. 1 KSG daher alle Träger öffentlicher Aufgaben, den Klimaschutz bei allen relevanten Planungen und Entscheidungen angemessen zu berücksichtigen. Nur wenn die öffentliche Hand eine Vorbildfunktion beim Thema Klimaschutz erfüllt, kann dies einer gesamtgesellschaftlichen Motivation dienen.
Die Straßenbauverwaltung Mecklenburg-Vorpommern (M-V) geht davon aus, dass zukünftig bei jedem Planungs- und Zulassungsverfahren für den Neu- oder Ausbau von Straßen konkrete Aussagen zum Thema Klimaschutz getroffen werden müssen. Dies kann in Form eines Fachbeitrages Klimaschutz oder (bei geringdimensionierten Projekten) in entsprechenden Kapiteln in den Umweltplanungsunterlagegen erfolgen. Die Straßenbauverwaltung M-V möchte damit dem Ziel des treibhausgasneutralen Verkehrs in Deutschland Vorschub leisten und in Ihren Projekten den Klimaschutz soweit möglich gewährleisten.
Im Auftrag des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr M-V wurde durch bosch & partner in Zusammenarbeit mit der Kanzlei RAe Füßer & Kollegen und dem Auftraggeber eine Ad-hoc Arbeitshilfe zur Erstellung von Fachbeiträgen zum Klimaschutz im Straßenbauarbeit, in der die fachspezifischen Grundlagen, rechtliche Anforderungen und konkrete Arbeitshilfen bereitgestellt werden.
Zentraler Baustein zur Berücksichtigung von Klimaschutzbelangen ist die projektspezifische Reduktion der direkten THG-Emissionen und die Minimierung der Inanspruchnahme von THG-Speichern und -senken (Vermeidung und Minimierung). Nicht zuletzt um die Entscheidungsfindungen im Planungsprozess zu unterstützen, werden für die drei fachlichen Teilaspekte Möglichkeiten der Bilanzierung von Auswirkungen auf die vorhabenbezogene THG-Bilanz beschrieben. Die Ad-hoc Arbeitshilfe liefert für die Umweltplanungsbüros und Vorhabenträger konkrete Handlungsempfehlungen zur Erstellung einer Unterlage, die die umfassende Berücksichtigung des Klimaschutzes bzw. der Vermeidung und Verminderung von Treibhausgasemissionen im Planungsprozess widerspiegelt und die Entscheidung für das gewählte Vorgehen begründet und nachvollziehbar macht. Die Ad-hoc Arbeitshilfe wurde mit Stand 30.03.2022 an die Straßenbauämter M-V mit der Bitte um Stellungnahme übergeben. Für das Jahr 2022 ist eine Fortschreibung der Ad-hoc Arbeitshilfe vorgesehen, die dann in die Vorschriftensammlung M-V aufgenommen werden soll. Neben den Stellungnahmen der Straßenbauämter sollen hier auch die Ergebnisse aus einer Reihe von Fachdiskussionsveranstaltungen einfließen.
>>Klimaschutz im Straßenbau – Neue Arbeitshilfe für M-V (Landesamt für Straßenbau und Verkehr - MV)
von Hans-Jörg Rüstemeier
Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft
von Hans-Jörg Rüstemeier
Tierarten und Artengruppen von allgemeiner und von besonderer Planungsrelevanz
Von Klaus Müller-Pfannenstiel, Jürgen Trautner, Heinrich Reck und Johannes Mayer sind im Online-Journal Artenschutz und Biodiversität „Empfehlungen für eine sachgerechte und rechtskonforme Definition zur Anwendung bei der Bewertung und Bewältigung von Eingriffen in Natur und Landschaft“ erschienen. Der derzeitige Fokus bei der Einordnung „besonders planungsrelevanter Arten“ auf ihreneuroparechtlich begründeten Schutzstatus führt dazu, dass der Schutz vieler anderer gefährdeterArten vernachlässigt wird. Im Artikel werden Ansätze aufgezeigt, wie unter Praxisbedingungen wild lebende Tiere ausreichende Berücksichtigung in Planungs- und Zulassungsverfahren finden.
>>Zum Beitrag
>>Online-Journal Artenschutz und Biodiversität
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von Hans-Jörg Rüstemeier
Insekten bei Eingriffen und Kompensation besser berücksichtigen - Ein F+E-Vorhaben des Bundesamtes für Naturschutz
Insekten sollen bei der Eingriffsbewertung und der Kompensation besser berücksichtigt werden. Im Vorhaben PLAIN soll ein Kompendium entstehen, das planungsrelevante Insektengruppen aufzeigt und Methoden vorschlägt, wie vorhabenbedingte Beeinträchtigungen erfasst, bewertet, vermieden und kompensiert werden können.
Sonja Pieck und Klaus Müller-Pfannenstiel (beide bosch&partner) haben zusammen mit JürgenTrautner und Sebastian Sändig einen Beitrag verfasst, in dem in der Zeitschrift ANLiegen Natur zusammenfassend eine Übersicht zum laufenden Projekt gegeben wird und exemplarisch bestimmte Arbeitsschritte beschrieben sind.
>>Beitrag und weitere Infos (ANLiegen Natur)
von Hans-Jörg Rüstemeier
Klimawirkungs- und Risikoanalyse (KWRA 2021) zeigt Risiken der Erderhitzung für Deutschland
Am 14.6.2021 wurden mit einer digitalen Abschlusskonferenz die zentralen Ergebnisse der Klimawirkungs- und Risikoanalyse (KWRA) 2021 vorgestellt. Die KWRA ist die umfangreichste Analyse von Risiken und Wirkungen des Klimawandels in Deutschland. Sie wird im Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) alle sechs Jahre durch das Behördennetzwerk „Klimawandel und Anpassung“ erarbeitet. Für die aktuelle Analyse wurden 102 Klimarisiken in 13 Handlungsfeldern untersucht, Handlungserfordernisse identifiziert und für ausgewählte Klimarisiken Anpassungspotenziale untersucht. Die Studie wurde von einem wissenschaftlichen Konsortium bestehend aus adelphi, der Bosch & Partner GmbH und der EURAC (Europäische Akademie in Bozen) in enger Zusammenarbeit mit dem Behördennetzwerk des Bundes erarbeitet.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Der Klimawandel bedroht die Lebensgrundlagen kommender Generationen und schränkt ihre Freiheiten ein. Die wichtigste Vorsorge ist entschlossener Klimaschutz. Doch auch für die bereits nicht mehr vermeidbaren Folgen des Klimawandels ist eine umfassende Vorsorge nötig: Deutschland braucht mehr Bäume in den Städten, mehr Grün auf den Dächern, mehr Raum für die Flüsse und vieles mehr. Und es muss schnell gehen, denn viele Maßnahmen brauchen Zeit bis sie wirken.“
>>Umweltbundesamt, Pressemitteilung
von Hans-Jörg Rüstemeier
Forschungsbericht zur bundesweiten Landschaftsbildbewertung beim Stromnetzausbau veröffentlicht
Bosch & Partner hat zusammen mit der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen, der Universität Stuttgart und dem Institut für nachhaltige Energie- und Ressourcennutzung eine Methodik entwickelt, die eine bundesweite Bewertung von Konfliktrisiken (sog. Raumwiderstand) des Landschaftsbilds und der Erholungsnutzung gegenüber Freileitungen und Erdkabel ermöglicht. Diese Methodik basiert auf einer Landschaftsbildbewertung, die auf einer breiten internetbasierten Befragung von Bürger*innen zu den im Bundesnaturschutzgesetz genannten Kriterien Vielfalt, Eigenart, Schönheit und Erholungswert beruht. Neben der Landschaftsbildqualität wird auch die ästhetische Empfindlichkeit in die Konfliktrisikobewertung einbezogen. Das methodische Konzept ist grundsätzlich auch auf andere Vorhabentypen übertragbar, bei denen es einer länderübergreifenden Bewertung der Konfliktrisiken von Landschaftsbild und/oder Erholungsnutzung bedarf.
>>Pressemitteilung des BfN (pdf)
>>Download BfN-Skript 597 (pdf)
von Hans-Jörg Rüstemeier
Monitoringbericht 2020 zur Anpassungsstrategie an den Klimawandel in Baden-Württemberg veröffentlicht
„Der Klimawandel ist auch in Baden-Württemberg längst spürbar.“ Diese Feststellung trafen Umweltminister Franz Untersteller und LUBW-Präsidenten Eva Bell anlässlich der Veröffentlichung des aktuellen „Monitoringbericht 2020 zur Anpassungsstrategie an den Klimawandel in Baden-Württemberg“ am 03. Februar 2021. Mit dem Bericht legte das Umweltministerium die zweite Bestandsaufnahme zu den Folgen des Klimawandels im Land vor und berichtet über den Stand der Maßnahmen, mit denen das Land dem Klimawandel begegnen möchte. Wie bereits für den ersten Monitoringbericht 2017 verfasste Bosch & Partner den Abschnitt „Klimafolgen und Anpassung in den Handlungsfeldern“ und übernahm Redaktion und Satz des Berichts. Sowohl das Konzept des Berichts als auch einen großen Teil der Indikatoren zu Klimawandelfolgen und Anpassung in den neun Handlungsfeldern Wald und Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Boden, Naturschutz und Biodiversität, Wasserhaushalt, Tourismus, Gesundheit, Stadt- und Raumplanung sowie Wirtschaft und Energiewirtschaft hatte Bosch & Partner bereits für den Erstbericht im Auftrag der LUBW entwickelt. Für den aktuellen Monitoringbericht 2020 aktualisierte das Büro die Daten dieser bereits bestehenden Indikatoren und erarbeitete zudem einige Indikatoren neu. In den meisten Feldern lassen sich anhand der Indikatoren bereits Veränderungen belegen, die auf den Klimawandel zurückgeführt werden können.
>>Pressemitteilung
>>Monitoringbericht
von Hans-Jörg Rüstemeier
Monitoringbericht zum Integrierten Klimaschutzplan Hessen 2025 (IKSP) veröffentlicht
Am 15.2.2021 hat die Hessische Umweltministerin Priska Hinz den ersten Monitoringbericht zum IKSP der Presse vorgestellt. Bosch & Partner hat diesen Bericht zusammen mit dem Öko-Institut Darmstadt konzipiert und in Abstimmung mit den hessischen Ressortvertreterinnen und -vertreter umgesetzt. Der Monitoringbericht beinhaltet Analysen zu den in Hessen bereits beobachtbaren Klimaveränderungen und den mit Daten darstellbaren Klimawandelfolgen. Die im Monitoringbericht enthaltenen Klimafolgenindikatoren ergänzen das bisherige Set der Hessischen Klimafolgenindikatoren um weitere relevante Größen und Zeitreihen. Im Bereich Klimaschutz wird über die Entwicklung der sektorspezifischen Emissionen von Treibhausgasen berichtet. Zudem legt der Monitoringbericht Rechenschaft über die Umsetzung der 140 Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen des IKSP ab. Zu 50 Maßnahmen wird ausführlich über bereits laufende Umsetzungsaktivitäten berichtet, und es wird ein Ausblick auf weitere geplante Aktivitäten gegeben. Der Monitoringbericht ist nun Grundlage für die Fortschreibung und Weiterentwicklung des IKSP.
>>Monitoringbericht zum IKSP
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