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[h2] Neue Studie zur umwelt- und naturschutzorientierten Transformation der Bundesverkehrswegeplanung veröffentlicht
Zur Bundesverkehrswegeplanung und der Berücksichtigung der Umweltbelange in diesem Kontext hatte Bosch & Partner die Strategische Umweltprüfung zum 2016 verabschiedeten geltenden Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 bearbeitet. Bald 10 Jahre nach der inhaltlichen Bearbeitung haben sich wesentliche Rahmenbedingungen des Verfahrens und der Methoden geändert, z. B. gibt es das Bundes-Klimaschutzgesetz, der Hochlauf elektrischer Fahrzeuge hat sich entwickelt, veränderte Verkehrsentwicklungen und erhebliche Baukostensteigerungen. Eine Expertengruppe unter der Leitung der TU Dresden mit dem Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität (IKEM) und weiteren Partnern wie Bosch & Partner hat im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) das Projekt „Umwelt- und naturschutzorientierte Transformation der Bundesverkehrswegeplanung“ (UnoTrans) bearbeitet und die Ergebnisse nun veröffentlicht. Man darf gespannt sein, ob die Expertenvorschläge auch bei der Priorisierung des von der designierten Bundesregierung angekündigten Investitionsvolumens für die nationale Infrastruktur ihren Niederschlag finden werden.
Mehr Informationen: TU Dresden - Veröffentlichung
- RED: Auseinandersetzung mit rechtlichen und fachlichen Fragen (überarbeitete Fassung Mai 2024)(pdf)
- Zumutbarkeit von Schutzmaßnahmen nach Anlage 2 BNatSchG und § 6 WindBG - Analyse von Fallkonstellationen (pdf)
- Anordnung von Minderungsmaßnahmen bei der Genehmigung von WEA in Windenergiegebieten, die den Voraussetzungen des § 6 WindBG entsprechen (pdf)
- Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange bei der Ausweisung von Windenergiegebieten auf Ebene der Regionalplanung (pdf)
- Einführung einer probabilistischen Methode zur Ermittlung der signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos (pdf)
- Sicherung des Erhaltungszustands in der artenschutzrechtlichen Ausnahme (Regelungen nach § 45b Abs. 8 Nr.5 i.V.m. § 45d Abs. 2 BNatSchG) (pdf)
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